Gefahrgut Mitarbeiterschulung : (Grundschulung nach 1.3 ADR)
Kurs
Fernunterricht
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Methodik
Fernunterricht
Der Begriff "Beauftragte Personen" fällt in der Neufassung der GbV ab 1.9./02/ weg. Beauftragte Personen waren solche, die im Auftrag des Unternehmers oder Inhabers eines Betriebes in eigener Verantwortung deren Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften zu erfüllen hatten. "Sonstige verantwortlichePersonen" waren solche, denen nach den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter unmittelbar Aufgaben zur eigenveranwortlichen Erledigung übertragen worden sind, insbesondere Fahrzeugführer, Schiffsführer, ausgenommen Unternehmer und Inhaber von Betrieben. Diese Unterscheidung gibt es im Vorschriftenwek ab 1.1./02/ nicht mehr. Trotzdem sieht das Kapitel 1.3 von ADR / RID /IMDG weiterhin die Schulung der Mitarbeiter vor. Die erfolgreiche Anwendung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter und das Erreichen ihrer Ziele hängen in großem Maße davon ab, dass alle betroffenen Personen die vorhandenen Risiken kennen und die Vorschriften im Detail verstehen. Dies kann nur durch sorgfältig geplante und durchgeführte Schulungen aller am Gefahrguttransport beteiligten erreicht werden.WIS bringt Ordnung in den "Dschungel" von Weiterbildungsangeboten. Durch eine enge Kooperation mit den IHK-Weiterbildungsberatern, deren tägliche Arbeit auch auf WIS basiert, ist den Besuchern eine zusätzliche Unterstützung sicher.
Meinungen
Inhalte
Beschreibung des Seminars
- Allgemeine Vorschriften
- Allgemeine Gefahreneigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Dieses Seminar ist auf Führungspersonen ausgerichtet, die weniger mitder konkreten Durchführung von Einzelvorschriften belastet sind. Der Schwerpunkt liegt auf den Grundlagen der Beauftragung und den Verantwortlichkeiten aus Gefahrgut- und Haftungsrecht. Darüber hinaus wird gefahrgutrechtliches Basiswissen vermittelt.
Bei den Inhalten werden die Aufgaben des teilnehmenden Personenkreises berücksichtigt.
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Gefahrgut Mitarbeiterschulung : (Grundschulung nach 1.3 ADR)