Gefahrgutbeauftragter - Straße und Schiene (Würzburg)
Seminar
In Nürnberg
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Anfänger
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Methodik
Inhouse
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Ort
Nürnberg
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Dauer
nach Vereinbarung
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Beginn
nach Wahl
Unternehmer und Inhaber von Betrieben, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen mindestens einen geschulten Gefahrgutbeauftragten bestellt haben. Es können eigene Mitarbeiter oder externe Spezialisten sein. Der Unternehmer und Inhaber kann auch selbst Gefahrgutbeauftragter sein. Der Gefahrgutbeauftragte muss - je nach geplantem Verkehrsträger - über die besondere Fachkunde für Beförderung auf der Straße, der Schiene, auf Binnengewässern oder auf See verfügen. Hierzu ist eine besondere Schulung bei einem anerkannten Schulungsveranstalter gefordert.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
- Schulungsnachweis (Prüfung bei der IHK)
- Nachschulungspflicht alle 5 Jahre!
keine
Meinungen
Themen
- Gefahrgut
- Gefahrstoffe
- Gefahrgutbeauftragte
- Straße und Schiene
- Schiene
- Straße
- ADR
- Gefährliche Güter
- Fahrer
- LKW
Dozenten
wird noch mitgeteilt
...
Inhalte
- Gefahrgutbeauftragtenverordnung
- Gefahrgutbeförderungsgesetz
- angrenzende Rechtsvorschriften
- GGVSEB: Rahmenverordnung mit Anlagen
- Gefahrgutausnahmeverordnung
- ADR bzw. RID, ADN, IMDG-Code in der jeweils gültigen Fassung
- RSEB usw.
Unternehmer und Inhaber von Betrieben, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen mindestens einen geschulten Gefahrgutbeauftragten bestellt haben. Es können eigene Mitarbeiter oder externe Spezialisten sein. Der Unternehmer und Inhaber kann auch selbst Gefahrgutbeauftragter sein. Der Gefahrgutbeauftragte muss - je nach geplantem Verkehrsträger - über die besondere Fachkunde für Beförderung auf der Straße, der Schiene, auf Binnengewässern oder auf See verfügen. Hierzu ist eine besondere Schulung bei einem anerkannten Schulungsveranstalter gefordert.
Zusätzliche Informationen
Gefahrgutbeauftragter - Straße und Schiene (Würzburg)