Germanistik
Bachelor
In Saarbrücken
Beschreibung
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Kursart
Bachelor
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Ort
Saarbrücken
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Dauer
3 Jahre
Das Fach Germanistik eröffnet den Zugang für weitere wissenschaftliche Qualifizierungen - etwa in Masterstudiengängen - und auch einen qualifizierten Wechsel zu anderen Disziplinen. Die Möglichkeit zu individuellen Schwerpunktbildungen im Fach sowie die großzügige Freiheit bei der Wahl der Fächerkombination (Hauptfach, Nebenfach, Ergänzungsfach bzw. Optionalbereich) erleichtern zudem den Eintritt in eine Vielzahl von Berufen (Verlagswesen, Buchhandel, Bibliotheken, Archive, Dokumentationsstellen, Einrichtungen der Kulturpolitik, Medienbereich, Werbebranche, Öffentlichkeitsarbeit)
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife
Meinungen
Inhalte
Das Fach begreift sich als sprach-, literatur-, medien- und kulturwissenschaftliche Disziplin und vermittelt sowohl im Hauptfach als auch im Nebenfach Grundwissen und Grundkompetenzen aus den Teilbereichen Ältere deutsche Philologie (z.B. Literatur des Mittelalters, Lektüre mittelhochdeutscher Texte), Neuere deutsche Literaturwissenschaft einschließlich Medienwissenschaft und Neuere deutsche Sprachwissenschaft (Grammatik, Semantik, Pragmatik).
Das Studium gliedert sich sowohl im Hauptfach als auch im Nebenfach in Grundlagenmodule, Aufbaumodule und Vertiefungsmodule aus den oben genannten Teilbereichen. Die Prüfungsleistungen werden vom ersten Semester an in Teilprüfungen erbracht; hinzu kommt im Hauptfach die zwei-monatige Bachelor-Arbeit.
Spätestens bis zum Ende des ersten Studienjahres ist der Nachweis über Kenntnisse in zwei Fremdsprachen - davon mindestens einer modernen Fremdsprache - zu erbringen.
Das Fach Germanistik eröffnet den Zugang für weitere wissenschaftliche Qualifizierungen - etwa in Masterstudiengängen - und auch einen qualifizierten Wechsel zu anderen Disziplinen. Die Möglichkeit zu individuellen Schwerpunktbildungen im Fach sowie die großzügige Freiheit bei der Wahl der Fächerkombination (Hauptfach, Nebenfach, Ergänzungsfach bzw. Optionalbereich) erleichtern zudem den Eintritt in eine Vielzahl von Berufen (Verlagswesen, Buchhandel, Bibliotheken, Archive, Dokumentationsstellen, Einrichtungen der Kulturpolitik, Medienbereich, Werbebranche, Öffentlichkeitsarbeit).
Regelstudienzeit, Studienabschnitte
(1) Die Regelstudienzeit des Kernbereich- oder 2-Fächer-Bachelor-Studien-
gangs (Vollzeitstudium) beträgt einschließlich der Zeit bis zum Abschluss
der Bachelor-Prüfung 6 Semester.
(2) Die Regelstudienzeit für ein Teilzeitstudium beträgt einschließlich der
Zeit bis zum Abschluss der Bachelor-Prüfung 11 Semester. Das Semester,
in dem die Bachelor-Arbeit angefertigt wird, ist in Vollzeit zu absolvieren.
Werden nur Teile des Bachelor-Studiums in Teilzeit gestaltet, verlängert
sich die Regelstudienzeit gemäß Absatz 1 wie folgt:
1. bei einem oder zwei Teilzeitsemestern um ein Semester;
2. bei drei oder vier Teilzeitsemestern um zwei Semester;
3. bei fünf oder sechs Teilzeitsemestern um drei Semester;
4. bei sieben oder acht Teilzeitsemestern um vier Semester;
5. bei neun oder zehn Teilzeitsemestern um fünf Semester.
(3) Auf die Regelstudienzeit werden Semester nicht angerechnet, in denen
der Kandidat/die Kandidatin beurlaubt war.
(4) Auf Antrag an den Prüfungsausschuss werden die Inanspruchnahme
der gesetzlichen Mutterschutzfristen, der Elternzeit und die Erfüllung von
Familienpflichten (insbesondere Erziehung eines minderjährigen Kindes
sowie die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger) berücksichtigt.
(5) In der Studienordnung ist bei Modulen (und ggf. Modulelementen)
anzugeben, bis zu welchem Semester einschließlich das Modul (bzw.
Modulelement) noch als innerhalb der Regelstudienzeit absolviert gilt.
(6) Die fachspezifischen Bestimmungen (Anlage 2) können eine Gliede-
rung des Studiums in Studienabschnitte vorsehen. Am Ende eines Studien-
abschnitts findet dabei eine Prüfung statt, deren erfolgreiche Ablegung
zum Übergang in den nachfolgenden Studienabschnitt berechtigt. Die
Leistungen werden studienbegleitend erbracht. Die fachspezifischen Be-
stimmungen (Anlage 2) können weitere Leistungen als Nachweis für die
Fortsetzung des ordnungsgemäßen Studiums verlangen.
Die Aufnahme des Studiums ist derzeit nur zum Wintersemester möglich.
Der Antrag auf Zulassung ist bis spätestens 15. Juli
Zusätzliche Informationen
Germanistik