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Hard- und Software-Bilanzierung beim Anwender

Kurs

Online

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Methodik

    Online

  • Unterrichtsstunden

    5h

  • Dauer

    1 Tag

GWG-Wahlrecht seit dem 1.1.18 in Verbindung mit den Einkommensteuer-Richtlinien - Abgrenzung immaterieller zu materieller Wirtschaftsgüter sowie Hardware zu Software - Begriffsdefinition Software - was bedeutet ERP-Software? - Abwicklung von Hardware-Leasing im lokalen und internationalen Recht - Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte nach HGB und IFRS - Ausblick und Zukunftsprobleme

Hinweise zu diesem Kurs


Dieses Seminar wendet sich an Führungskräfte, Experten und Mitarbeiter/innen der AbteilungenAnlagenbuchhaltung, Buchhaltung, Finanz- und Rechnungswesen, Konzernrechnungslegung und angrenzender Fachbereiche und sowie aus Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung.

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Themen

  • Software
  • ERP
  • Hardware
  • IFRS
  • Bilanzierung
  • Bewertung
  • GwG
  • GWG-Wahlrecht
  • ERP-Software
  • Anmerkungen zum BMF-Schreiben

Dozenten

Uwe Jüttner

Uwe Jüttner

Berater und Dozent für Anlagenbuchhaltung Malsch

Inhalte

Die Bilanzierung und Bewertung von Hard- und Software wirft immer wieder neue Probleme auf. Nicht zuletzt durch das GWG-Wahlrecht seit dem 01.01.2018 oder dem Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit sind viele Zweifelsfragen hinsichtlich der Abgrenzung zwischen langlebigen und geringwertigen Wirtschaftsgütern sowie bzgl. der Nutzungsdauer und Abschreibungsarten aufgetaucht. Aber auch die Klassifizierung der Software als materieller oder immaterieller Vermögensgegenstand führt zu Problemen. Gehört die Software zur Hardware oder ist sie ein selbstständiges Wirtschaftsgut. Zum Seminar gehören auch Anmerkungen zum BMF-Schreiben vom 18.11.2005 und der IDW-Stellungnahme vom 18.12.2017 über die bilanzsteuerliche Behandlung von ERP-Software sowie die Handhabung nach IAS/IFRS. Auch ein Ausblick und mögliche Zukunftsprobleme fehlen in diesem Seminar nicht.

Zusätzliche Informationen

Die Bilanzierung und Bewertung von Hard- und Software wirft immer wieder neue Probleme auf. Nicht zuletzt durch das GWG-Wahlrecht seit dem 01.01.2018 oder dem Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit sind viele Zweifelsfragen hinsichtlich der Abgrenzung zwischen langlebigen und geringwertigen Wirtschaftsgütern sowie bzgl. der Nutzungsdauer und Abschreibungsarten aufgetaucht.

Aber auch die Klassifizierung der Software als materieller oder immaterieller Vermögensgegenstand führt zu Problemen. Gehört die Software zur Hardware oder ist sie ein selbstständiges Wirtschaftsgut.

Zum Seminar gehören auch Anmerkungen zum BMF-Schreiben vom 18.11.2005 und der IDW-Stellungnahme vom 18.12.2017 über die bilanzsteuerliche Behandlung von ERP-Software sowie die Handhabung nach IAS/IFRS.

Auch ein Ausblick und mögliche Zukunftsprobleme fehlen in diesem Seminar nicht.

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