Heilpraktikerausbildung, -Tutorium und -Prüfung auf CD

Berufsausbildung

Fernunterricht

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Berufsausbildung

  • Methodik

    Fernunterricht

  • Dauer

    1 Jahr

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Inhalte

Unser Lehrgang erfolgreich seit 1994:

-ständig aktuell

Unser Fernlehrgang wurde seit 1994 ständig optimiert und an veränderte Rechts- und Prüfungsbedingungen der Gesundheitsämter angepasst. Jedes Jahr erscheinen jeweils Ende März und Oktober neue Versionen, in denen aktuellen Prüfungsprotokolle verarbeitet sind.

Verschaffen Sie sich einen Eindruck mit unserer Gratisversion:

Kosten:

Der komplette Lehrgang ab . Das sind 14 Lektionen mit vielen Übungen inklusive Trainer (mit Einzel-, Zufallstraining und Prüfungssimulation) und unbegrenzter Unterstützung per Fax oder E-Mail. Damit ist unser Kurs wesentlich günstiger, als herkömmliche Kurse.

* Downloadversion

Prüfungsgebühren:

Zusätzlich werden von den Gesundheitsämtern Prüfungsgebühren zwischen 300.- bis 600.- Euro verlangt.

Zeitaufwand:

Sie benötigen, je nach Vorkenntnissen, 1-2 Jahre Studienzeit bei ca. 16 Std. pro Woche.

Das entspricht 30 -60% des Aufwandes herkömmlicher Lehrgänge. Sie lernen bequem von zu Hause aus, Unterstützung erhalten Sie kostenlos per E-mail.

Vorschriften:

Für die Ausbildungsform gibt es keine gesetzlichen Vorschriften.

Es gibt in den rechtlichen Bestimmungen keine Regelung darüber, wie Ihre Ausbildung zum Heilpraktiker/in

auszusehen hat:

Wenn Sie sich in der BRD als Heilpraktiker/in niederlassen wollen, benötigen Sie eine Heilerlaubnis.

( vom 17.2.1939 §1 Abs.1)

Die Heilerlaubnis wird im Regelfall von dem zuständigen Gesundheitsamt an Ihrem Wohnort nach einer mündlichen und schriftlichen Überprüfung vergeben.

Bei dieser Prüfung wird ermittelt, ob Sie eine "Gefahr für die Volksgesundheit" darstellen würden, wenn Sie als Heilpraktiker/in tätig werden.

Wer zu dieser Prüfung zugelassen werden will:

- muss das 25 Lebensjahr zum Prüfungszeitpunkt vollendet haben.

- muss mindestens Hauptschulabschluss haben.

- darf keine schweren sittlichen oder strafrechtlichen Verfehlungen begangen haben.

- muss körperlich und geistig gesund und frei von Süchten sein.

(Dies wird in der aktualisierten Durchführungsverordnung v. 18.2.1939 zum Heilpraktikergesetz geregelt.)

D.h. es steht Ihnen frei, wie Sie sich auf die beim Gesundheitsamt vorbereiten.

Aufgrund hoher Durchfallquoten bei den Heilpraktikerprüfungen, ist es empfehlenswert, sich auf die Themen der Überprüfung ohne Beiwerk zu konzentrieren und sich bzgl. der Ausbildung in Naturheilverfahren auf Grundlagenkurse zu beschränken s.a. .

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