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Inhouseschulung zum Medizinprodukterecht
Seminar
In Wetzlar ()
Beschreibung
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Kursart
Intensivseminar berufsbegleitend
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Niveau
Fortgeschritten
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Methodik
Inhouse
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Dauer
1 Tag
Vermittlung der für die Teilnehmer wichtigen Inhalte des Medizinprodukterechts zur Erlangung der gesetzlich geforderten Sachkunde. Gerichtet an: Hersteller, Dienstleister und Betreiber (Kliniken, Alten- und Pflegeheime) von Medizinprodukten.
Hinweise zu diesem Kurs
Die Kursinhalte werden den Gegebenheiten Ihres Unternehmens angepast, sodass es keiner speziellen Vorkenntnisse zum Medizinprodukterecht bedarf.
Meinungen
Themen
- Fachkenntnis
- Keine weiteren Kenntnisse notwendig
Dozenten
Monika Hofmann-Rinker
Dipl.Ing Biomedizintechnik
Mehrjährige Mitarbeit bei der Planung, Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen der Firma Euritim. Mitarbeit bei der Recherche und Erarbeitung des Inhalts des Buches "Das Medizinproduktegesetz - Verordnungen, Gesetze, EG-Richtlinien". Mitautorin der Broschüre "Verordnungen über klinische Prüfungen con Medizinprodukten vom 10. Mai 2010".
Inhalte
Mitarbeiter von Industrie, Handel und Service, die Medizinprodukte / technische Produkte in den Einrichtungen des Gesundheitswesens vertreiben und/oder betreuen und Kunden beraten sind per Gesetzesdefinition Medizinprodukteberater und haben gesetzliche Pflichten zu erfüllen.
Kliniken, Ärzte und Pflegeeinrichtungen betreiben Medizinprodukte zur Versorgung von Patienten. Mit dem Betrieb sind gesetzliche Auflagen an Anwender, Instandhaltung, Prüfung und Dokumentation verbunden.
Im Rahmen einer Inhouseschulung bieten wir Ihnen ein Seminar zur Erlangung der gesetzlich vorgeschriebenen Sachkunde des Medizinprodukterechts. Die Teilnehmer erhalten Einblick in die Gliederung des MPG, Definitionen und Beispiele, „Zulassungsverfahren" für Medizinprodukte, Bedeutung der CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertungsverfahren, EG-Richtlinien,
- Klassifizierungskriterien und -beispiele,
- die Medizinprodukte-Betreiberverordnung, Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung,
- Das Heilmittelwerbegesetz
- Einweisung, Inbetriebnahme von Medizinprodukten der Anlage 1 (MPBetreibV), Betrieb von Medizinprodukten, Dokumentation,
- Verhalten im Schadensfall, Marktbeobachtung und Meldeverfahren,
- Überprüfung der Geräte vor Einsatz am Patienten, Schulung und Einweisung der Mitarbeiter,
Medizinproduktebuch, Bestandsverzeichnis, - Der Medizinprodukteberater - Pflichten und gesetzliche Auflagen
Zum Ende des Seminars findet eine ca. 15 minütige Verständnisprüfung statt. Bei bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer ein nummeriertes namentliches Zertifikat, welches bei der Behörde zum Nachweis der Sachkunde vorgelegt werden kann.
Zusätzliche Informationen
Inhouseschulung zum Medizinprodukterecht