Language Science and Technology
Master
In Saarbrücken
Beschreibung
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Kursart
Master
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Ort
Saarbrücken
Ziel des internationalen, konsekutiven Masterstudiengangs 'Language. Science and Technology' ist es, ergänzend und vertiefend zum Bachelor-. Studiengang Computerlinguistik auf eine Forschungs- oder anspruchsvol-. le Entwicklungstätigkeit im Bereich der Computerlinguistik vorzubereiten.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
-Bachelor- oder gleichwertiger Abschluss einer deutschen oder ausländischen Hochschule im Studiengang Computerlinguistik oder in einem verwandten Studiengang oder der Nachweis gleichwertiger Leistungen.
-Besondere Eignung gemäß folgender Kriterien:
* in der bisherigen akademischen Laufbahn erbrachte Leistungen und Schulnoten,
* in Form eines Dossiers bzw. qualifizierender Gutachten dokumentiertes besonderes Studieninteresse, sowie
* englische Sprachkenntnisse auf fortgeschrittenem Niveau.
Die Bewerbung zur Feststellung der Eignung ist an die Fachrichtung zu stellen.
Meinungen
Inhalte
Language Science and Technology (Master, konsekutiv)
Der Master-Studiengang Language Science and Technology setzt das Bachelorstudium der Computerlinguistik fort und bereitet auf eine Forschungs- oder anspruchsvolle Entwicklungstätigkeit im Bereich der Computerlinguistik vor. Es handelt sich um einen internationalen Studiengang, weshalb hier die Unterrichtssprache Englich ist. Neben dem allgemeinen, nicht weiter spezialisierten Studiengang Language Science and Technology kann man auch eine von vier Sepzialisierungen wählen:
- Computational Linguistics
- Language Technology
- Computational Psycholinguistics
- Speech Science and Technology
Als akademischer Grad wird der "Master of Science" (M.Sc.) verliehen.
Für diesen Studiengang besteht die Möglichkeit, auf Antrag Teile des Studiums in Teilzeit zu studieren. Das Semester, in dem die Master-Arbeit angefertigt wird, ist in Vollzeit zu studieren.
Anforderungen des Master-Studiengangs, Prüfungsleistungen für
die Master-Prüfung
(1) Das Master-Studium „Language Science and Technology“ umfasst
Stammvorlesungen und Vertiefungsveranstaltungen aus den Bereichen
– Computational Linguistics
– Linguistics
– Language Technology
– Computational Psycholinguistics
– Speech Science and Speech Technology
sowie Veranstaltungen aus den Fächern Informatik und kognitive
Psychologie.
(2) Die Master-Prüfung besteht aus studienbegleitenden
Prüfungsleistungen sowie der wissenschaftlichen Arbeit (Master-Arbeit).
Die studienbegleitenden Prüfungsleistungen haben einen Gesamtumfang
von 90 Leistungspunkten, von denen 68 benotet sein müssen. Insgesamt
müssen mindestens 24 benotete Leistungspunkte durch Stamm vorle -
sungen erbracht werden, sowie mindestens 7 benotete Leistungspunkte
durch ein Seminar, 12 unbenotete Leistungspunkte durch ein Master-
Seminar, und 3 benotete Leistungspunkte durch ein Kolloquium, in dem
unter anderem die Ergebnisse der Masterarbeit vorgestellt und diskutiert
werden. Die Stammvorlesung „Foundations of Language Science and
Technology“ ist Pflichtveranstaltung für alle Studierenden.
(3) Von allen Studierenden sind mindestens 8 Leistungspunkte aus
Veranstaltungen der Informatik oder kognitiven Psychologie zu erwerben.
Es können höchstens 15 Leistungspunkte dieser Fächer angerechnet wer-
den. Im Rahmen der für Veranstaltungen aus Informatik und Kognitiver
Psychologie vorgesehenen Leistungspunkte können auf Antrag auch
Veranstaltungen anderer Fächer zugelassen werden.
(4) Prüfungsleistungen, die bereits in die Bachelor-Prüfung eingebracht
wurden, werden nicht für die Master-Prüfung angerechnet. Generell dürfen
im Master-Studium keine Prüfungsleistungen auf dem Niveau des
Bachelor-Programms angerechnet werden
5) Der Master-Studiengang kann mit vier Spezialisierungen, nämlich
– Computational Linguistics,
– Computational Psycholinguistics,
– Language Technology,
– Phonetics and Speech Technology,
oder ohne Spezialisierung studiert werden.
(6) Für die einzelnen Spezialisierungen sind Pflichtbereiche wie folgt fest-
gelegt:
– Für die Spezialisierung „Computational Linguistics“: Computational
Linguistics (erster Pflichtbereich) und Linguistics
– Für die Spezialisierung „Computational Psycholinguistics“: Computational Psycholinguistics (erster Pflichtbereich), Linguistics und Computational Linguistics.
– Für die Spezialisierung „Language Technology“: Language Technology
(erster Pflichtbereich) und Computational Linguistics
– Für die Spezialisierung „Phonetics and Speech Technology“ : Speech
Science and Speech Technology (erster Pflichtbereich) und Linguistics
Für das Master-Studium mit Spezialisierung sind Leistungspunkte aus
unterschiedlichen Bereichen mindestens im folgenden Umfang zu erwer-
ben:
– 12 benotete Leistungspunkte aus den Stammvorlesungen des ersten
Pflichtbereichs
– 12 benotete Leistungspunkte aus den Stammvorlesungen des zweiten
Pflichtbereichs, bzw. – im Fall der Spezialisierung „Computational
Psycholinguistics“ – der weiteren Pflichtbereiche
– mindestens 9 Leistungspunkte aus den Vertiefungsveranstaltungen der
Pflichtbereiche, sowie
– mindestens 9 Leistungspunkte aus Veranstaltungen von komplementären Bereichen des Studiengangs
Die Mindestzahl der benoteten Leistungspunkte aus den Stamm vorlesungen in einem Pflichtbereich erhöht sich auf 15, wenn die Stammvorlesung „Foundations of Language Science and Technology“ zu den gewählten Vorlesungen gehört.
(7) Stammvorlesungen im zweiten bzw. dritten Pflichtbereich einer
Spezialisierung können auf Antrag durch Stammvorlesungen eines ande-
ren Bereichs ersetzt werden.
(8) Leistungspunkte des Master-Studiengangs können auch erbracht wer-
den, während die Studentin/der Student im Bachelor-Studiengang einge-
schrieben ist.
Zugangsformalitäten:
Studienbeginn ist jeweils nur im Wintersemester möglich. Die Bewerbung erfolgt bis spätestens
15. Februar für das folgende Wintersemester.
Zusätzliche Informationen
Language Science and Technology