Medienrecht (LL.M.) Master
Master
In Mainz

Beschreibung
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Kursart
Master berufsbegleitend
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Ort
Mainz
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Dauer
3 Semesters
Durch Kombination von wissenschaftlicher und unternehmerischer Sichtweise werden fundierte Kenntnisse vermittelt, die auch im Hinblick auf die sich ständig entwickelnde Medienlandschaft dazu befähigen sollen, fach-. gerechte Entscheidungen zu treffen. Der Studiengang versteht sich nicht als rein akademische Ausbildung, sondern als praxisnahe Ergänzung und Vertiefung bereits erworbener Rechtskenntnisse oder Berufserfahrungen in diesem Bereich.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Der Masterstudiengang richtet sich vor allem an Absolventen der rechts- bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten, die Kenntnisse in den verschiedenen Bereichen des Medienrechts erwerben oder vertiefen wollen. Auch Berufstätigen, die bereits seit einigen Jahren im Medienbereich tätig sind, bietet der Studiengang eine Aktualisierung ihres Wissens auf dem sich ständig wandelnden und fortentwickelnden Rechtsgebiet. Schon als Referendar im Vorbereitungsdienst ist eine Teilnahme am Studiengang möglich.
- Erstes Juristisches Staatsexamen oder eine gleichwertige berufsqualifizierende Abschlussprüfung eines rechtswissenschaftlichen Studiengangs mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit und - mindestens ein halbes Jahr Berufserfahrung auf juristischem Gebiet oder im Medienbereich oder Aufnahme des juristischen Vorbereitungsdienstes. Im Einzelfall können auch geeignete Bewerberinnen und Bewerber mit Studienabschlüssen anderer Fächer sowie einschlägiger beruflicher Erfahrung zugelassen werden. Über die Zulassung entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
Meinungen
Themen
- Medienrecht
- Recht
- Mainz
- Rheinland-Pfalz
- Master
- LL.M
- Berufsbegleitend
- Weiterbildung
- Johannes Gutenberg-Universität
- Fachanwalt
Dozenten

Professor Dr. Dieter Dörr
Medienrecht
Inhalte
Studienprogramm:
Der Masterstudiengang baut auf der allgemeinen juristischen Ausbildung auf und vermittelt vertiefte Kenntnisse auf dem Spezialgebiet des Medienrechts im weitesten Sinne. Das Studium beinhaltet neben den Grundlagen in den wichtigsten Bereichen des Medienrechts auch Einblicke in Randbereiche und behält den Praxisbezug immer im Auge. Dabei werden auch kommunikations- und politikwissenschaftliche sowie journalistische und publizistische Aspekte in den Studiengang integriert. Der Zweck des Studienganges bestimmt dessen Aufbau. Die Unterteilung in Pflicht- und Wahlpflichtkurse garantiert eine umfassende Ausbildung und ermöglicht daneben individuelle Schwerpunktsetzung.
Studieninhalte:
Die Pflichtmodule umfassen zugleich nachzuweisende Kenntnisse gem. § 14 j FAO
Medienrecht I: Grundlagen
Einführung und Grundlagen, Verfassungsrecht,
Recht der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen
Recht der deutschen und europäischen Kulturförderung
Recht der Wort- und Bildberichterstattung
Medienrecht 2: Recht der elektronischen Medien
Rundfunkrecht
Telemedien, Internetrecht
Telekommunikationsrecht
Wettbewerbs- und Werberecht
Urheberrecht und Titelschutz
Urheberrecht (einschließlich Recht der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, Internationale Urheberrechtsabkommen)
Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht
Film- und Fernsehvertragsrecht
Titelschutz und Markenrecht
(umfasst nachzuweisende Kenntnisse gem. § 14 k FAO)
- IT-Vertragsrecht
- Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs
- Immaterialgüterrecht, Kennzeichenrecht, Domainrecht
- Recht der Kommunikationsnetze und Dienste; Internationales Privatrecht
- Vergaberecht
- Datenschutz
- Strafrecht im Bereich der Informationstechnologien
- Europäisches und Internationales Medienrecht
- Medienstraf- und ordnungswidrigkeitenrecht
- Technische Grundlagen und Infrastrukturregulierung
- Einführung in den Journalismus
- Medienpolitik
- Medienökonomie
- Vertiefung und aktuelle Rechtsprechung: Presse- und Rundfunkrecht
- Vertiefung und aktuelle Rechtsprechung: Urheber-, Wettbewerbs- und Kartellrecht
- Jugendmedienschutzrecht
Seminare zu aktuellen Themen des Medien- und Kommunikationsrechts
Ablauf:
Der Masterstudiengang beginnt jeweils zum Wintersemester. In zwei Präsenzsemestern müssen alle Pflichtkurse (18 Leistungspunkte), eine bestimmte Anzahl an Wahlkursen (21 Leistungspunkte) sowie ein Seminar (6 Leistungspunkte) belegt und bestanden werden. Im Anschluss daran wird eine Masterarbeit geschrieben. Es besteht die Möglichkeit, die Studiendauer flexibel zu verlängern und die Kurse auch in drei oder vier Semestern abzuleisten. Dies erlaubt es insbesondere Berufstätigen und Referendaren, den Masterstudiengang auch begleitend neben einer anderen Tätigkeit zu absolvieren.
Die Lehrveranstaltungen werden zum größten Teil in Blockveranstaltungen abgehalten und finden freitags und samstags (Wahlkurse, nicht verpflichtend, teilweise auch donnerstags abends) statt. Jede Lehrveranstaltung endet mit einer Prüfung. Am Ende ist eine eigenständige wissenschaftliche Masterarbeit zu schreiben, die mit 15 Leistungspunkten in die Endnote eingeht (Bearbeitungszeit: drei Monate).
Nach erfolgreich absolviertem Studium wird der akademische Grad eines “Master of Laws” (LL.M.) verliehen.
Zusätzliche Informationen
Hinzu kommt jeweils der von der Universität erhobene Semesterbeitrag.
Medienrecht (LL.M.) Master