Medizintechnische Informatik

Bachelor

In Zweibrücken

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Bachelor

  • Ort

    Zweibrücken

  • Dauer

    3 Jahre

Die Ausbildung von Informatikern mit Zusatzqualifikationen im Bereich der Medizin, des Gesundheitswesens und der Naturwissenschaften, um konstruktiv mit den jeweiligen Experten Probleme zu analysieren und darauf basierend Lösungen zu entwickeln, etwa in den Bereichen medizinischer Bildverarbeitung, Embedded Systems, Softwarezertifizierung und Informationsverarbeitung im Gesundheitswesen.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Zweibrücken (Rheinland-Pfalz)
Karte ansehen
Amerikastraße 1, 66482

Beginn

auf Anfrage

Hinweise zu diesem Kurs

Allgemeine Hochschulreife o. Fachhochschulreife
o. eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung

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Inhalte

Mit dem Bachelorstudiengang Medizintechnische Informatik wird der Fachbereich Informatik und Mikrosystemtechnik einen weiteren medizinassoziierten Studiengang einrichten und dabei die am Campus Zweibrücken vorhandenen, etablierten Kompetenzen aus der Informatik und den Lebenswissenschaften synergetisch ausschöpfen. In Anlehnung an die bewährte Konzeption des akkreditierten Studiengangs Medieninformatik bildet der Studiengang Medizintechnische Informatik grundsätzlich zum Informatiker aus, durch medizinisch orientierte Zusatzfächer wird konsequent zusätzliche fachspezifische Kompetenz vermittelt.
Absolventen können in allen Bereichen der IT-Branche eingesetzt werden, insbesondere in den vielfältigen Berufsfeldern der medizinischen Informationsverarbeitung und des Gesundheitswesens. Die zusätzliche Vermittlung von Kompetenzen im wissenschaftlichen Arbeiten bildet die Grundlage für die Absolventen der Medizininformatik, ihre akademische Qualifikation sowohl in einem Informatik-Masterstudiengang als auch in medizinnahen Masterstudiengängen zu vertiefen.

Berufsfelder
Der Studiengang Medizintechnische Informatik verbindet eine grundlegende Ausbildung zum Informatiker mit zusätzlicher medizinischer Kompetenz.

Mit diesen Fachkompetenzen ausgestattet, stehen dem Medizininformatiker drei prinzipielle Aufgabenfelder offen

  • die medizintechnische Informatik,

  • die Informationshaltung und Auswertung und

  • die Organisation und Administration.

Entsprechend dieser Aufgabenfelder werden Medizininformatiker in unterschiedlichen Bereichen des Gesundheitswesens eingesetzt:

  • dem öffentlichen so wie privaten Gesundheitswesen, dazu zählen Krankenhäuser, Kliniken, Gesundheitsämter und Krankenkassen, niedergelassene Ärzte und Apotheken,
  • den politischen Entscheidungsträgern, also den kassenärztlichen Vereinigungen, den Rentenversicherungsträgern, den Ärzteverbänden, den gesetzgebenden und ausführenden Organen des Staates sowie den politischen Parteien,
  • der Industrie; zu nennende Vertreter: Hersteller von Softwaresystemen für das öffentliche und private Gesundheitswesen, Hersteller von computergestützen Medizintechniksystemen, Unternehmensberatungen und Pharmaindustrie,
  • der Forschung und Lehre: Universitäten und Fachhochschulen, Großforschungseinrichtungen, Forschungsgesellschaften und Bundesämter.

Praxisbezug
Das betreute Praxisprojekt, kombinierbar mit der Bachelor-Abschlussarbeit, findet in der Regel in Zusammenarbeit mit Partnern aus der medizinischen Forschung und Anwendung des gesamten Bundesgebietes statt. In vielen Fällen werden die bearbeiteten Themen beim gleichen Partner beim Berufseinstieg fortgeführt.

Gebühren:
Studierenden, denen kein ausreichendes Studienguthaben zur Verfügung steht, müssen je Semester ein Studiengebühr in Höhe von 650,-- € entrichten.
Dies gilt auch für Studierende, die älter als 60 Jahre alt sind und ab SS 2006 für alle Studierenden, die ein Zweitstudium betreiben, sofern kein Studienguthaben mehr vorhanden ist.

Studienbeginn: Wintersemester und Sommersemester

Zusätzliche Informationen

Preisinformation: Studierenden, denen kein ausreichendes Studienguthaben zur Verfügung steht, müssen je Semester ein Studiengebühr in Höhe von 650,-- € entrichten. Dies gilt auch für Studierende, die älter als 60 Jahre alt sind und ab SS 2006 für alle Studierenden, die ein Zweitstudium betreiben, sofern kein Studienguthaben mehr vorhanden ist.

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