Mikroschadstoffe in Gewässern
Kurs
Fernunterricht
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Methodik
Fernunterricht
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Dauer
1 Monat
Definition, Herkunft, Wirkung von Mikroschadstoffen sowie deren mögliche Reduzierung durch technische Maßnahmen
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Inhalte
Das Seminar ist geeignet die Fachkunde für Gewässerschutzbeauftrage aufrecht zu erhalten. Die Rechtsverpflichtung, als Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist in nachfolgenden Gesetzen geregelt: §§ 64-66 WHG i.V.m. §§ 55-58 BImSchG
„Mikroschadstoffe“, „Spurenstoffe“, „Mikroplastik“, „Nanopartikel“, „Mikroverunreinigungen“ und noch einige weitere Begriffe haben gemeinsam, dass sie kleinste Teilchen meist im Wasser umschreiben. Mikroschadstoffe sind im Rahmen dieser Veranstaltung relevante Spurenstoffe aus dem Bereich der Arzneimittel, Röntgenkontrastmittel, Kosmetikprodukte, Haushaltschemikalien, Biozide und Pestizide sowie Industriechemikalien. Die Eintragspfade können direkte Einleitungen sein (Kläranlagen, Industrie) aber auch diffuse Quellen wie Landwirtschaft oder Verkehrswege.
Rechtlicher Ansatzpunkt für den Umgang mit Mikroschadstoffen in Gewässern sind die gesetzlichen Regelungen zur Bewirtschaftung von Oberflächengewässern. Die wichtigsten Rechtsquellen hierzu sind das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die Oberflächengewässerverordnung (OGewV) des Bundes sowie die jeweiligen Landeswassergesetze. Die Regelungen zur Bewirtschaftung gehen dabei auf die Wasserrahmenrichtlinie der EU (2000/60/EG) und die zugehörigen Tochterrichtlinien zurück, die im Zusammenspiel ein Verschlechterungsverbot bzw. ein Zielerreichungs- und Verbesserungsgebot bei der Bewirtschaftung festlegen.
Das vorliegende Seminar soll den Stand der Fachdiskussionen aufarbeiten und Einblicke zur technischen Umsetzung bei der Reduzierung von Mikroschadstoffen geben.
Mikroschadstoffe in Gewässern