Musikinformatik
Master
In Karlsruhe
Beschreibung
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Kursart
Master
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Ort
Karlsruhe
Das Magisterstudium Musikinformatik kann als Aufbaustudium nur nach Abschluss eines vorangegangenen B.A. im Fach Musikwissenschaft/Musikinformatik oder im Fach Musikinformatik oder bei Nachweis eines gleichwertigen Studiums aufgenommen werden, wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Das Aufbaustudium mit dem Studienziel Master (M.A.) im Fach Musikinformatik setzt den erfolgreichen Abschluss des grundständigen Studiengangs Musikwissenschaft/Musikinformatik B.A. an der HfM Karlsruhe oder eines entsprechenden Studiengangs an einer anderen Hochschule voraus, wobei die Hauptfachnote 2,5 oder besser sein muss. Weitere Zulassungsvoraussetzung ist das erfolgreiche Bestehen einer Eignungsprüfung....
Meinungen
Inhalte
Das Magisterstudium Musikinformatik kann als Aufbaustudium nur nach Abschluss eines vorangegangenen B.A. im Fach Musikwissenschaft/Musikinformatik oder im Fach Musikinformatik oder bei Nachweis eines gleichwertigen Studiums aufgenommen werden, wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Zur Zeit ist dies gegeben, wenn die Note im Hauptfach des vorangegangenen Grundstudiums 2,5 oder besser ist und die Aufnahmeprüfung (Eignungsgespräch) erfolgreich bestanden wurde.
Titel, Regelstudienzeit, Stundenumfang
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiengangs wird der Titel Magister Artium / Master of Arts (M.A.) verliehen. Zeugnis und Urkunde werden zweisprachig deutsch/englisch ausgefertigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 3 Semester + 4 Monate. Das dritte Semester ist der Anfertigung der Magisterarbeit und der Vorbereitung auf die Magisterprüfung vorbehalten. Im Anschluss an das dritte Semester besteht eine Frist von vier Monaten zur Ablegung der Magisterprüfung.
Der zeitliche Gesamtumfang der Pflichtlehrveranstaltungen im Aufbaustudiengang M.A. beträgt mindestens 28 und höchstens 32 SWS.
Studienablauf und Prüfung
Die beiden ersten Semester des Aufbaustudiengangs sind für den Besuch der vorgeschriebenen und eventuell weiterer frei gewählter Lehrveranstaltungen vorgesehen, das dritte und vierte Semester für die Anfertigung der Magisterarbeit und die Magisterprüfung. Es können aber auch im dritten Semester noch Lehrveranstaltungen besucht werden. Für die Magisterarbeit stehen sechs Monate zur Verfügung. Nach der Abgabe der Magisterarbeit ist innerhalb von 8 Wochen die vierstündige Magisterklausur abzulegen, daran anschließend innerhalb von 8 Wochen die mündliche Magisterprüfung, bei der innerhalb von 60 Minuten drei Themen geprüft werden. Die gesamte Magisterprüfung ist innerhalb von 10 Monaten abzulegen, gerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung zur Prüfung bzw. Ausgabe des Themas der Magisterarbeit.
Die Magisterarbeit kann auch eine programmiertechnische Arbeit sein.
Voraussetzungen:Absolventen eines Bachelor-Studiengangs anderer Hochschulen, die das Aufbaustudium Musikinformatik M.A. belegen wollen, aber keinen entsprechenden Bachelor-Abschluss im Fach Musikinformatik oder Musikwissenschaft/Musikinformatik haben, müssen entsprechende gleichwertige Kenntnisse nachweisen und diese in einer erweiterten Eignungsprüfung bestätigen.
Bewerbungsschluss für die Zulassung zum Master-Studiengang ist der 30. Juni jeden Jahres.
Studienbeginn: Im Regelfall zum Wintersemester (Anfang Oktober jeden Jahres). Auf begründeten Antrag kann für den Master-Studiengang auch ein Studienbeginn zum Sommersemester zugelassen werden.
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