Praxishinweise zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Seminar

Inhouse

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Anfänger

  • Methodik

    Inhouse

Das Seminar wird in praxisorientierter Form über die für mittelständische Unterneh-men wichtigsten Veränderungen informieren. Auch die Übergangsregelungen wer-den dargestellt und mit Empfehlungen für eine Optimierung der Bilanzpolitik verbunden.

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Nach langer Vorbereitungszeit ist das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz am 26.03.2009 vom Deutschen Bundestag und am 03.04.2009 vom Bundesrat verabschiedet worden. Es handelt sich dabei um die größte Bilanzrechtsreform seit dem Bilanzrichtliniengesetz.
Die handelsrechtlichen Bilanzierungsregeln werden umfassend geändert und an internationale Standards angepasst. Ziel des BilMoG ist es, das Bilanzrecht des HGB zu einer dauerhaften und im Verhältnis zu den internationalen Rechnungslegungsstandards vollwertigen, aber kostengünstigeren und einfachen Alternative weiter zu entwickeln, ohne die Eckpunkte des HGB-Bilanzrechts aufzugeben. Denn die HGB-Bilanz bleibt Grundlage der Ausschüttungsbemessung und der steuerlichen Gewinnermittlung. Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz werden vier EU-Richtlinien in nationales Recht überführt. Die ersten Änderungen sind bereits für Geschäftsjahre zu berücksichtigen, die nach dem 31.12.2007 beginnen.
Das Seminar wird in praxisorientierter Form über die für mittelständische Unterneh-men wichtigsten Veränderungen informieren. Auch die Übergangsregelungen wer-den dargestellt und mit Empfehlungen für eine Optimierung der Bilanzpolitik verbunden.

Gliederung

1. Grundlagen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

1.1 Hintergrund und Rechtsentwicklung

1.2 Ziele des BilMoG

1.3 Änderung der Rechnungslegungspflichten für den Einzelabschluss

1.3.1 Befreiung von der Buchführungspflicht für kleine Kaufleute

1.3.2 Anhebung der Schwellenwerte nach § 267 HGB

1.3.3 Erweiterung des Jahresabschlusses bei kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften

1.4 Beseitigung der umgekehrten Maßgeblichkeit

1.5 Steuerliche Auswirkungen

1.6 Erstmalige Anwendung der neuen Vorschriften

2. Änderungen der Ansatzvorschriften für den Einzelabschluss

2.1 Allgemeine Ansatzvorschriften

2.1.1 Grundlagen

2.1.2 Änderungen durch das BilMoG

2.2 Änderungen bei der konkreten Aktivierungsfähigkeit

2.2.1 Überblick

2.2.2 Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

2.2.3 Aktivierungspflicht für den Geschäfts- oder Firmenwert

2.2.4 Beseitigung der Aktivierungswahlrechte nach § 250 Abs. 1 HGB

2.2.5 Abschaffung der Bilanzierungshilfe für Aufwendungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung des Geschäftsbetriebes

2.2.6 Latente Steuern

2.3 Änderungen bei der konkreten Passivierungsfähigkeit

2.3.1 Überblick

2.3.2 Abschaffung der Sonderposten mit Rücklageanteil

2.3.3 Beseitigung der Passivierungswahlrechte für Aufwandsrückstellungen

3. Änderungen der Bewertungsvorschriften für den Einzelabschluss

3.1 Übersicht

3.2 Bewertungsmaßstäbe

3.2.1 Bisherige Rechtslage

3.2.2 Neuregelung

3.3 Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

3.3.1 Planmäßige Abschreibungen

3.3.2 Außerplanmäßige Abschreibungen

3.4 Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens

3.5 Bildung von Bewertungseinheiten

3.6 Bewertungsvereinfachungsverfahren für Vorratsgegenstände

3.7 Währungsumrechnung

3.8 Zuschreibung

3.9 Rückstellungsbewertung

4. Änderungen der Ausweisvorschriften für den Jahresabschluss

4.1 Überblick

4.2 Gezeichnetes Kapital und ausstehende Einlagen

4.3 Eigene Anteile

4.4 Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Unternehmen

4.5 Bilanzgliederungsschema

5. Änderungen bei Anhang und Lagebericht

5.1 Neue Angabepflichten im Anhang

5.2 Angaben im Lagebericht

5.2.1 Überblick

5.2.2 Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

5.2.3 Erklärung zur Unternehmensführung

6. Empfehlungen zur Optimierung des Überganges auf die neue Rechnungslegung

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