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Produktsicherheitsbeauftragter (PSB) Automotive (TAW)
Kurs
In Wuppertal ()
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Dauer
1 Tag
Zum Lehrgang Produktsicherheitsbeauftragter (PSB) Automotive (TAW) Das Produktsicherheitsgesetz von 2011 umfasst im Vergleich zum Gerätesicherheitsgesetz sämtliche Zulieferprodukte - nicht nur die Endprodukte.
Die sich daraus ergebenden zusätzlichen Anforderungen an die Produktsicherheit, mit dem Ziel des verbesserten Verbraucherschutzes und einer hohen Kundenzufriedenheit, müssen im Unternehmen ermittelt und systematisch gelenkt werden. Neben den gesetzlichen Vorgaben stellen, besonders im Automobilbau, kundenspezifische Regelwerke hohe Anforderungen zur Produktsicherheit und Produkthaftung an Lieferanten und deren Organisationen. So fordert der VW-Konzern in der „Formel Q“ beispielsweise, dass alle Lieferanten die Stelle des „Produktsicherheitsbeauftragten“ (PSB) seit dem III. Quartal 2013 eingerichtet und kompetent besetzt haben (VW-Formel Q: „Aufgabenbeschreibung des Produktsicherheitsbeauftragten“). Andere Automobilhersteller ziehen sukzessive nach!
Der Handlungsbedarf in diesem Bereich steigt besonders aufgrund der Gleichteilestrategie der OEM und der stetig steigenden Anforderungen an die Produkte. Die aktuell stark angestiegene Anzahl an Rückrufen verdeutlicht dies auf unerfreuliche Weise. Im Rahmen dieser zweitägigen Schulung erwerben Sie die notwendigen Kenntnisse, um die Aufgaben als Produktsicherheitsbeauftragter (PSB) im eigenen Unternehmen fachkundig erfüllen zu können. Grundkenntnisse zu automobilspezifischen Standards sowie Methodenkenntnis zu Risikobewertungen werden vorausgesetzt.
Hinweise zu diesem Kurs
Teilnehmerkreis (m/w): Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen:
Qualitätswesen, Projektmanagement, Konstruktion/Entwicklung, Normung, Technische Leitung, Beratung
Meinungen
Themen
- Sicherheit
- Automotive
Inhalte
- Einführung
- Anforderungen zur Produktsicherheit & Produkthaftung
- Grundlagen & Kenntnisse des PSB
- Aufgaben, Kompetenzen, Kenntnisse/Qualifikation
- Produktsicherheitsgesetz – Gegenstand, Anwendungsbereich; Voraussetzungen
- Anforderungen von VDA 6.1 zur Produktsicherheit
- Produkthaftung (Produkthaftungsgesetz BGB § 823)
- Vertragsmanagements samt QSV und Haftungsrelevanz
- Anforderungen zur Dokumentation / Aufzeichnung
- Aufgaben & Kompetenzen des PSB
- Pflichten eines Warenherstellers (in Prozessen)
– typische Aufgaben des PSB - Umgang mit Besonderen Merkmalen
- Risikomanagement in Projekten
- Konfigurations- und Änderungsmanagement
- Produktkennzeichnung / Produktrückverfolgbarkeit
- Methoden und Techniken der Problemlösung
- Schadensfall
- Teambildung („Störfallteam“)
- Analyse des „Störfall-Szenarios“ im Team und Ableitung von Maßnahmen (Sofort- und Folgemaßnahmen)
- Kommunikation (inkl. Selbstanzeige)
- Informationen / Vertraulichkeit
- Verfolgung der Maßnahmen, ggf. „Nachjustierung“
- Bewertung des Schadensfalles
- „lessons learned“
- Gruppenübungen
Zusätzliche Informationen
Produktsicherheitsbeauftragter (PSB) Automotive (TAW)