Master

In Klagenfurt (Österreich)

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Master

  • Ort

    Klagenfurt (Österreich)

  • Dauer

    2 Jahre

Die Psychologie definiert sich an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt sowohl als Kulturund Sozialwissenschaft als auch als Naturwissenschaft. Sie setzt Schwerpunkte auf Klinische Psychologie, Psychotherapie/Psychoanalyse, qualitativ-quantitativer Methodenlehre sowie Genderforschung. Gerichtet an: Abiturientinnen und Abiturienten.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Klagenfurt (Österreich)
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Universitätsstraße 65-67, 9020

Beginn

auf Anfrage

Hinweise zu diesem Kurs

Die Zulassung zum Masterstudium Psychologie setzt gem. § 64 Abs. 5 UG 2002 den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären
Bildungseinrichtung voraus. Als fachlich in Frage kommend gilt jedenfalls das
Bachelorstudium Psychologie an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt.

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Inhalte

Die Psychologie definiert sich an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt sowohl als Kulturund Sozialwissenschaft als auch als Naturwissenschaft. Sie setzt Schwerpunkte auf Klinische Psychologie, Psychotherapie/Psychoanalyse, qualitativ-quantitativer Methodenlehre sowie Genderforschung.

Das Studium Psychologie umfasst das Bachelorstudium „Psychologie" und das Masterstudium „Psychologie". Das Bachelorstudium „Psychologie" führt zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss, jedoch erst das Masterstudium „Psychologie" führt zum Beruf des Psychologen/der Psychologin, wie im Psychologengesetz festgelegt.

(2) Grundsätze des Masterstudiums Psychologie

Der Master in Psychologie stellt die wissenschaftliche Ausbildung als Voraussetzung für eigenständige psychologische Tätigkeit und psychologische Forschung dar.

3) Mögliche Berufsfelder

Der Masterabschluss in Psychologie stellt, wie der vormalige Diplompsychologieabschluss, laut Psychologengesetz die Voraussetzung für die Berufsbezeichnung „Psychologe" bzw. Psychologin" dar (vgl. nähere Ausführungen im Psychologengesetz).

Mögliche Berufsfelder für Psychologinnen und Psychologen finden sich in den Bereichen:

- Klinischer Bereich,
- Gesundheitsbereich,
- Forschung (Methoden, Evaluation),
- Angewandter Bereich (z.B. Wirtschaft, Bildung, Sport, Verkehr, Organisation).

§ 4 Akademischer Grad

Liegt der Schwerpunkt der Masterarbeit im Sozial- oder Kulturwissenschaftlichen Bereich, so wird der Grad eines Master of Arts (MA) verliehen, liegt der Schwerpunkt der Masterarbeit im Naturwissenschaftlichen Bereich, so wird der Grad eines Master of Science (MSc) verliehen. Die Zuordnung ist vor Beginn der Arbeit mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer abzusprechen und dem Studienrektorat schriftlich bekanntzugeben.

§ 7 Masterarbeit

Die Masterarbeit stellt eine vertiefte wissenschaftliche Abschlussarbeit dar, die eine Fragestellung aus dem Bereich des Masterstudiums bearbeitet und von einer habilitierten Lehrperson (bei Überlastung der habilitierten Personen ergänzt durch besonders beauftragte promovierte wissenschaftliche MitarbeiterInnen der Psychologie) betreut wird. Die Arbeit soll innerhalb von sechs Monaten bewältigbar sein. Die Studierenden haben das Thema und die Betreuerin bzw. den Betreuer der Masterarbeit der Studienrektorin bzw. dem Studienrektor schriftlich bekanntzugeben. Dieser überprüft die zeitliche Begrenzbarkeit der Bearbeitung
sowie die Betreuungsbefugnis und macht beides aktenkundig. Die Studierenden haben die abgeschlossene Masterarbeit nach Maßgabe der Satzung der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt zur Beurteilung einzureichen. Die BetreuerInnen haben die Masterarbeit innerhalb von 2 Monaten ab der Einreichung zu beurteilen. Die Studierenden besuchen ein Abschlussarbeitenkolloquium, in dem sie ihre Arbeit vorstellen und diskutieren (insgesamt 30 ECTS-credits).

Höhe des Studienbeitrages

Durch die neue Studienbeitragsregelung ist von allen Studierenden, die studienbeitragspflichtig sind, generell der Studienbeitrag in Höhe von € 380,22 (inkl. ÖH-Beitrag) zu entrichten. In der Nachfrist, die im Wintersemester 2009 am 24. Oktober beginnt und am 30. November 2009 endet, erhöht sich der Studienbeitrag um 10%: daher ist in diesem Fall ein Studienbeitrag in Höhe von € 416,56 (inkl ÖH-Beitrag) zu entrichten.
In welchen Fällen eine Studienbeitragspflicht besteht, hängt von der Zugehörigkeit zu einer der Kategorien ab.

Bewerbungsfrist:

- zum WS 01.09.
- zum SS 01.02.

Psychologie

Preis auf Anfrage