Rechtssicherer Einsatz von Fremdpersonal

Kurs

In Hannover und Stuttgart

Preis auf Anfrage

Beschreibung

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz hat sich letztes Jahr erheblich verändert! Die neuen Regelungen zum Abschluss von Werkverträgen bergen große Risiken. Die Pflichten für Entleiher, aber auch für Verleiher haben sich verschärft. Die bewusste oder unbewusste Umgehung von gesetzlichen und tariflichen Regeln durch Scheinwerkverträge kann zu hohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen.
Ziel unseres Seminars ist es, die Fallstricke aufzuzeigen und Risiken vermeiden zu helfen.
Dieses Seminar kann nach §15FAO anerkannt werden!

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Hannover (Niedersachsen)
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Hannover, 30159

Beginn

DezemberAnmeldung möglich
Stuttgart (Baden-Württemberg)
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Stuttgart, 70182

Beginn

OktoberAnmeldung möglich

Hinweise zu diesem Kurs



Das Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilung, Personalverantwortliche und Personalreferenten sowie Betriebsräte, die mit dem Einsatz von Fremdpersonal im Unternehmen beschäftigt sind. Genauso angesprochen sind auch die Geschäftsführer und Personalreferenten von Personaldienstleistern.

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2018

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Die Durchschnittsbewertung liegt über 3,7

Mehr als 50 Meinungen in den letzten 12 Monaten

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Themen

  • Zeitarbeit

Inhalte

  1. Grundlagen

    • Zeitarbeit, freie Mitarbeit, Arbeitsvertrag und Scheinwerkvertrag
    • Definition und Abgrenzungskriterien
  2. Regelungen zur Zeitarbeit

    • "vorübergehend" und Höchstüberlassungsdauer
      • Fristbeginn
      • Abweichung von Höchstüberlassungsfrist durch Tarifvertrag und
      • Betriebsvereinbarung
      • Mindestunterbrechungszeitraum
      • Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Höchstüberlassungsdauer
      • Kein Zwischenverleih durch Dritten
    • Equal Pay und Equal Treatment
      • Was wird von Equal Pay umfasst?
      • Was bedeutet Equal Treatment?
      • Aktuelle Rechtslage unter Berücksichtigung von Branchentarifverträgen
      • Gesetzliche Pflicht zu Equal Pay nach 9 Monaten
      • Abweichung von Equal Pay durch Tarifvertrag
    • Personalgestellung im Öffentlichen Dienst
    • Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder
    • Neuregelungen zur AÜG-Erlaubnis – das Ende der Vorratserlaubnis
    • Zeitarbeit und Mitbestimmung
    • Zeitarbeitnehmer im Arbeitskampf – vom Verweigerungsrecht zum Arbeitsverbot
  3. Neuregelungen zum Werkvertrag

    • Pflicht zur ausdrücklichen Bezeichnung als „Arbeitnehmerüberlassung“
    • Arbeits- sozialversicherungs-, steuer- und strafrechtliche Rechtsfolgen
    • Der mitbestimmte Werkvertrag?
    • Festhaltenserklärung des Arbeitnehmers

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