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Rückforderung von Zuwendungen

Kurs

In Wuppertal ()

420 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Dauer

    1 Tag

Zum Seminar Rückforderung von Zuwendungen Ist Ihrer Behörde oder Ihrem Unter­nehmen kürzlich ein Rückfor­derungsbescheid einer Zuwendung ins Haus geflattert? Sehen Sie als Prüfbehörde bei Bewilligungsbehörden nach dem Rech­ten? Oder müssen Sie selbst Förderbescheide aufheben, weil gegen Auflagen verstoßen oder der Zuwendungszweck verfehlt wurde? Bei immer knapperen Haushalts­mitteln rücken Zuwendungen und die Einhaltung der Zuwendungsbestimmungen vermehrt ins Blickfeld aller Beteiligten. Es kommt zunehmend zu Rückforder­ungen (nicht selten der vollständigen Zuwendung). Die Recht­spre­chung ist beständig im Fluss: Anwendung der BGB-Verjähr­ungsregeln, 100%-Rückfor­derung bei Vergaberechtsverstößen u.v.m. Unser praxiserfahrener Referent vermittelt Ihnen anschaulich die verwaltungsrechtlichen Grundlagen anhand aktueller Recht­sprechung und Fallbeispielen.

Hinweise zu diesem Kurs

Teilnehmerkreis (m/w): Zuwendungsempfänger (privat und öffentlich) Bewilligungsbehörden Prüfbehörden

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Meinungen

Themen

  • Recht

Inhalte

Seminarinhalt: Rückforderung von Zuwendungen

  1. Die Grund­lagen: Rücknahme, Widerruf, Erledigung von Zuwendungsbescheiden, §§ 48, 49, 49a VwVfG
  2. Der wachsame Staat: Die Rolle staat­licher Prüfbehörden
  3. Auf Kleinig­keiten kommt es an: Zuwendungszweckbestimmung und Zweckverfehlung
  4. Reine Formsache? Dokumentationspflichten und Verwendungsnachweis
  5. Vorsicht, Falle! Verstoß gegen Vergaberecht
  6. Rückfor­derungspflicht – oder gibt es Spielräume? Widerrufsermessen
  7. Rückfor­derung auch noch nach vielen Jahren –
    geht das? Widerrufsfrist
  8. Das Geld ist weg! Rückfor­derung/Wegfall der Berei­cherung/Zinsfragen, neue Verjährungsrechtsprechung (im Überblick)
  9. Wie funktioniert Rückfor­derung in der Praxis? Widerrufs- und Rückfor­derungsverfahren; Formu­lierung von Bescheiden und – Bausteinen – auf Anregung und nach Bedarf der Teilnehmer, die gern eigene Fälle zur Diskussion stellen können
  10. Konse­quente Orien­tierung an der aktuellen Recht­spre­chung

Zusätzliche Informationen

Ihr Seminarleiter: Prof. Dr. Thorsten Attendorn, FHöV NRW, früherer Rechts­anwalt sowie Vertreter einer Bewil­ligungsbehörde in umfang­reichen Rückforderungsverfahren; jahre­lange Fortbildungspraxis u.a. für Zuwendungsempfänger, Bewil­ligungs- und Prüfbehörden

Rückforderung von Zuwendungen

420 € zzgl. MwSt.