Sachzuwendungen an Arbeitnehmer
Kurs
Online
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Methodik
Online
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Dauer
1 Tag
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Beginn
Juli
Gerade in den letzten Monaten hat der Gesetzgeber und die Finanzverwaltung die steuerliche Behandlung von Sachzuwendungen angepasst. Im Fokus standen vor allem Gutscheine und andere Kostenerstattungen an die Arbeitnehmer*innen. Hier gab es erhebliche Änderungen und auch Einschränkungen. Aber auch die Überlassung von Tickets für den öffentlichen Personenverkehr oder Fahrräder zur privaten Nutzung an Arbeitnehmer*innen standen im Fokus. Gutscheine, Jobtickets und Fahrräder sind bei Arbeitnehmern sehr beliebt und daher ein viel gewähltes Mittel der Motivation und Mitarbeiterbindung.
All diese Dinge bedürfen aber bei Anwendung im Unternehmen eine besondere Aufmerksamkeit in der Entgeltabrechnung. Welche Voraussetzungen gibt es zu beachten, damit die Zuwendung steuerfrei bleibt? Welche Dokumentationen sind einzuhalten? Was ist bei der Umsatzsteuer bei Sachzuwendungen zu beachten?
Das Online-Seminar geht auf die Voraussetzungen und Anforderungen der Finanzverwaltung ein und erörtert anhand von Beispielen die Anwendungsfragen.
Standorte und Zeitplan
Lage
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Hinweise zu diesem Kurs
Das Onlineseminar richtet sich an alle, die in den Bereichen Personal, Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie Finanzbuchhaltung tätig sind.
Meinungen
Erfolge dieses Bildungszentrums
Sämtlich Kurse sind auf dem neuesten Stand
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Themen
- Umsatzsteuer
- Finanzverwaltung
- Lohnsteuer
- Aufmerksamkeiten lohnsteuerrechtlich
- Umsatzsteuerliche Besonderheiten
- Betriebsveranstaltungen
- Behandlung von Arbeitgeberdarlehen
- Bewertung von Sachbezügen
- Rabattgewährung durch Dritte
Inhalte
- Definition von Bar- und Sachlohn
- Behandlung von Gutscheinen und Aufmerksamkeiten
- 44-Euro Freigrenze
- steuerliche Behandlung von Mahlzeiten an Arbeitnehmer
- Steuerfreiheit von Jobtickets und anderen Tickets an Arbeitnehmer
- steuerfreie Überlassung von Fahrräder an Arbeitnehmer
- Betriebsveranstaltungen und andere Veranstaltungen
- Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG
Sachzuwendungen an Arbeitnehmer