Kurs

In Lüneburg

495 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Ort

    Lüneburg

  • Dauer

    4 Tage

Gerichtet an: Handwerker

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Lüneburg (Niedersachsen)
Karte ansehen
21339

Beginn

auf Anfrage

Fragen & Antworten

Ihre Frage hinzufügen

Unsere Berater und andere Nutzer werden Ihnen antworten können

Wer möchten Sie Ihre Frage beantworten?

Geben Sie Ihre Kontaktdaten ein, um eine Antwort zu erhalten

Es werden nur Ihr Name und Ihre Frage veröffentlicht.

Meinungen

Inhalte

Termine

Erstschulungen: Voraussetzung zur SP-Anerkennung der Werkstatt
14.11. - 17.11.2011

Wiederholungsschulungen: Notwendig zur Aufrechterhaltung der SP-Anerkennung
28.11. - 29.11.2011
05.12. - 06.12.2011

Lernziele

Dieser Lehrgang ist gesetzlich vorgeschrieben für alle SP-Fachkräfte in den Kfz-Werkstätten. Nach bestandener Prüfung ist der Teilnehmer in der Lage:

  • die SP hersteller- und fahrzeugübergreifend sicher, effektiv und den Anforderungen gemäß § 29 StVZO durchzuführen
  • die administrativen und organisatorischen Aufgaben der SP zu bearbeiten und gegenüber Behörden und Institutionen darzustellen.


Teilnehmerzahl
maximal 12 Teilnehmer

Lehrgangsdauer
Wiederholungsschulung: 2 Tage
jeweils von 8:00 bis 16:00 Uhr
Erstschulung: 4 Tage
jeweils von 8:00 bis 16:00 Uhr

Kosten
Wiederholungsschulung: 310,00 Euro (2-tägig)*
Erstschulung: 495,00 Euro (4-tägig)*

  • inkl. Kaltgetränke, Frühstück und Mittagessen


Förderung
Über das Landesprogramm "Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)" ist eine Förderung bis zu 90 Prozent der Lehrgangsgebühren möglich. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Lehrgangsinhalte
Rechtliche Grundlagen

  • Vorschriften und Richtlinien
  • SP-Richtlinie und Durchführungsanweisungen
  • Qualitätssicherung bei der Durchführung und Dokumentation
  • Mängelstatistik

Technik der Fahrzeuge

  • Fahrgestell, Fahrwerk, Aufbau, Verbindungseinrichtungen
  • Lenkung
  • Reifen, Räder
  • Bremsanlagen (EG- und EBS-Systeme)

Praktisches Können

  • Durchführung von Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfungen
  • Einsatz von Mess- und Prüfgeräten

Abschlussprüfung


Zulassungsvoraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme

SP-Verantwortliche Personen müssen eine Meisterprüfung in folgenden anerkannten Ausbildungsberufen besitzen:

  • Kraftfahrzeugmechaniker-Handwerk
  • Kraftfahrzeugelektriker-Handwerk
  • Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk
  • Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk
  • Metallbauer-Handwerk, Schwerpunkt Nutzfahrzeugbau
  • Landmaschinenmechaniker-Handwerk

Fachkräfte (SP-Durchführende) müssen eine Gesellenprüfung in einem der folgenden anerkannten Ausbildungsberufe erfolgreich abgeschlossen haben:

  • Kraftfahrzeugmechaniker
  • Kraftfahrzeugelektriker
  • Automobilmechaniker
  • Metallbauer, Fachrichtung Fahrzeugbau
  • Metallbauer, Fachrichtung Nutzfahrzeugbau
  • Kfz-Mechatroniker
  • Mechaniker der Karosserieinstandhaltungstechnik
  • Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker
  • Landmaschinenmechaniker
  • Land- und Baumaschinenmechaniker


Abschluss
Der Teilnehmer erhält nach erfolgreicher Prüfung eine Teilnahmebescheinigung und ein Zertifikat, das der zuständigen Anerkennungsstelle bei der regelmäßigen Überprüfung der SP-Werkstätten zur Aufrechterhaltung der SP-Anerkennung vorzulegen ist.

Schulungsort
Kompetenzzentrum für Nutzfahrzeug- und Landmaschinentechnik (Komzet-NLTec)
Lüneburg

Firmenschulungen auf Nachfrage.

SP-Schulungen

495 € zzgl. MwSt.