course-premium

Kurs

Fernunterricht

Preis auf Anfrage

Lernen Sie die Gefahren bei schweren Unfällen zu vermeiden!

  • Kursart

    Kurs

  • Methodik

    Fernunterricht

  • Dauer

    3 Monate

Laut der 5. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes müssen im Betrieb einen oder mehreren Störfallbeauftragter angeordnet werden. Das ist eine Arbeitsmöglichkeit für Ingenieure und Naturwissenschaftler im diesem Bereich. Auf emagister.de finden Sie mehr Informationen darüber.

Ziel dieses Lehrgangs ist, dass Sie Situationen mit gefährlichen Stoffen beherreschen. In diesem Seminat geht es um Theorie und Praxis der Feuerschutz wie z.B. Überblick über das Umweltrecht, Störfall-Verordnung, Vor­beu­gen­der Brand- und Ex­plo­si­ons­schutz und Sicherheitsmanagementsysteme.

Ist Ihr Interesse geweckt? Dann kontaktieren Sie uns!

Wichtige Informationen

Dokumente

  • Störfallbeauftragter

Hinweise zu diesem Kurs

Ingenieure, insbesondere auf dem Gebiet der Umwelttechnik, Anlagenplanung und der Produktion
Naturwissenschaftler, insbesondere auf dem Gebiet der Umwelttechnik, Anlagenplanung und Produktion

Fragen & Antworten

Ihre Frage hinzufügen

Unsere Berater und andere Nutzer werden Ihnen antworten können

Geben Sie Ihre Kontaktdaten ein, um eine Antwort zu erhalten

Es werden nur Ihr Name und Ihre Frage veröffentlicht.

Meinungen

Themen

  • Stoffe
  • Recht
  • BImSchG
  • Erfolgskontrolle
  • Gefahrenpotenziale
  • Immissionsschutzgesetzes
  • Störfallbeauftragte
  • Sicherheitsbericht
  • Notfallschutzplanung
  • Chemikaliengeset
  • Gefahrstoffverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Verhinderung
  • Genehmigung
  • Genehmigungsverfahren
  • Überwachung
  • Explosionsschutz

Dozenten

Dominik Naumann

Dominik Naumann

EHS-Manager, Arbeitssicherheit, Gefahrstoffe

Dr. Hans-Peter Ziegenfuß

Dr. Hans-Peter Ziegenfuß

Dezernat IV/F 43.4 – Immissionsschutz

Marin Gutwein

Marin Gutwein

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Gewerbeaufsicht

Maynhard Schwarz

Maynhard Schwarz

Brandschutz

Brandinspektor

Rainer Hoss

Rainer Hoss

Arbeitssicherheit und Anlagensicherheit

Sicherheitsingenieur, Sachverständiger nach § 29a BImSchG

Inhalte

  • Überblick über das Umweltrecht
    Europäisches Umweltrecht (Seveso-​Richtlinie, Chemikalien-​Richtlinien), BImSchG, Verordnungen, Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, europäisches und nationales Recht zur Anlagensicherheit, Verwaltungsvorschriften und Leitfäden, Zusammensetzung und Aufgaben von Kommission für Anlagensicherheit (KAS) sowie des Technischen Ausschusses für Anlagensicherheit
  • Störfall-​Verordnung (12. BlmSchV)
    Sicherheitspflichten, Verhinderung und Begrenzung von Störfällen, Sicherheitsanalysen, Melde-​ und Informationspflichten, Durchführung von Genehmigungsverfahren und rechtliche Wirkungen einer erteilten Genehmigung, Rechte und Pflichten des Störfallbeauftragten gem. § 58a - d BImSchG, Stellung des Störfallbeauftragten im Betrieb
  • Chemische, physikalische, human-​ und ökotoxikologische Eigenschaften der Stoffe
    Zubereitungen, bestimmungsgemäß in der Anlage vorhandener Stoffe, Bedeutung der bestimmungsgemäß vorhandenen Stoffe vor dem Hintergrund möglicher Auswirkungen im Störfall, Überwachung, Beurteilung und Begrenzung von Immissionen bei Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs
  • Vorbeugender Brand-​ und Explosionsschutz
    Grundlagen des Katastrophen-​ und Feuerschutzgesetzes
  • Informationen der Öffentlichkeit
    Informationsvorbereitung, Darstellungsmöglichkeiten
  • Anlagensicherheit und Sicherheitstechnik
    Eingriff Unbefugter, Gewährleistung der Anlagensicherheit in der betrieblichen Praxis, Verhinderung von Störfällen und Begrenzung von Störfallauswirkungen
  • Erstellung von internen Alarm-​ und Gefahrenplänen
    SEVESO-​II-Novelle und deren Umsetzung in deutsches Recht; aktueller Stand: Umsetzung der SEVESO-​II-Änderungsrichtlinie
  • Sicherheitsbericht
    Rechtsgrundlage, Anfertigung, Fortschreibung und Beurteilung von Sicherheitsberichten, Sicherheitsüberprüfung, § 16 Überwachungssystem, Inspektion
  • Sicherheitsmanagementsysteme
    Betriebliche Sicherheitsorganisation, Bewertung der Gefahrenpotenziale, Betriebsführung, Notfallschutzplanung und Erfolgskontrolle, Sicherheitsbericht

  • Betrieblich angepasstes Sicherheitsmanagementsystem

Die „Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates“ ist seit Anfang Januar 2017 veröffentlicht und in Kraft. Die neue Verordnung aktualisiert die Regelungen zur Einstufung gefährlicher Stoffe, die Information der Öffentlichkeit und die behördliche Überwachung von Störfallbetrieben.

Von den Änderungen betroffen ist vor allem die Störfall-Verordnung (12. BImSchV – Bundes-Immissionsschutzverordnung). Die Anpassungen betreffen in geringem Umfang auch die Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).

Störfallbeauftragter

Preis auf Anfrage