Störfallbeauftragter
Kurs
Fernunterricht

Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Methodik
Fernunterricht
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Dauer
3 Monate
Laut der 5. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes müssen im Betrieb einen oder mehreren Störfallbeauftragter angeordnet werden. Das ist eine Arbeitsmöglichkeit für Ingenieure und Naturwissenschaftler im diesem Bereich. Auf emagister.de finden Sie mehr Informationen darüber.
Ziel dieses Lehrgangs ist, dass Sie Situationen mit gefährlichen Stoffen beherreschen. In diesem Seminat geht es um Theorie und Praxis der Feuerschutz wie z.B. Überblick über das Umweltrecht, Störfall-Verordnung, Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz und Sicherheitsmanagementsysteme.
Ist Ihr Interesse geweckt? Dann kontaktieren Sie uns!
Wichtige Informationen
Dokumente
- Störfallbeauftragter
Hinweise zu diesem Kurs
Ingenieure, insbesondere auf dem Gebiet der Umwelttechnik, Anlagenplanung und der Produktion Naturwissenschaftler, insbesondere auf dem Gebiet der Umwelttechnik, Anlagenplanung und Produktion
Meinungen
Themen
- Stoffe
- Recht
- BImSchG
- Erfolgskontrolle
- Gefahrenpotenziale
- Immissionsschutzgesetzes
- Störfallbeauftragte
- Sicherheitsbericht
- Notfallschutzplanung
- Chemikaliengeset
- Gefahrstoffverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Verhinderung
- Genehmigung
- Genehmigungsverfahren
- Überwachung
- Explosionsschutz
Dozenten

Dominik Naumann
EHS-Manager, Arbeitssicherheit, Gefahrstoffe

Dr. Hans-Peter Ziegenfuß
Dezernat IV/F 43.4 – Immissionsschutz

Marin Gutwein
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Gewerbeaufsicht

Maynhard Schwarz
Brandschutz
Brandinspektor

Rainer Hoss
Arbeitssicherheit und Anlagensicherheit
Sicherheitsingenieur, Sachverständiger nach § 29a BImSchG
Inhalte
- Überblick über das Umweltrecht
Europäisches Umweltrecht (Seveso-Richtlinie, Chemikalien-Richtlinien), BImSchG, Verordnungen, Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, europäisches und nationales Recht zur Anlagensicherheit, Verwaltungsvorschriften und Leitfäden, Zusammensetzung und Aufgaben von Kommission für Anlagensicherheit (KAS) sowie des Technischen Ausschusses für Anlagensicherheit - Störfall-Verordnung (12. BlmSchV)
Sicherheitspflichten, Verhinderung und Begrenzung von Störfällen, Sicherheitsanalysen, Melde- und Informationspflichten, Durchführung von Genehmigungsverfahren und rechtliche Wirkungen einer erteilten Genehmigung, Rechte und Pflichten des Störfallbeauftragten gem. § 58a - d BImSchG, Stellung des Störfallbeauftragten im Betrieb - Chemische, physikalische, human- und ökotoxikologische Eigenschaften der Stoffe
Zubereitungen, bestimmungsgemäß in der Anlage vorhandener Stoffe, Bedeutung der bestimmungsgemäß vorhandenen Stoffe vor dem Hintergrund möglicher Auswirkungen im Störfall, Überwachung, Beurteilung und Begrenzung von Immissionen bei Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs - Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
Grundlagen des Katastrophen- und Feuerschutzgesetzes - Informationen der Öffentlichkeit
Informationsvorbereitung, Darstellungsmöglichkeiten - Anlagensicherheit und Sicherheitstechnik
Eingriff Unbefugter, Gewährleistung der Anlagensicherheit in der betrieblichen Praxis, Verhinderung von Störfällen und Begrenzung von Störfallauswirkungen - Erstellung von internen Alarm- und Gefahrenplänen
SEVESO-II-Novelle und deren Umsetzung in deutsches Recht; aktueller Stand: Umsetzung der SEVESO-II-Änderungsrichtlinie - Sicherheitsbericht
Rechtsgrundlage, Anfertigung, Fortschreibung und Beurteilung von Sicherheitsberichten, Sicherheitsüberprüfung, § 16 Überwachungssystem, Inspektion - Sicherheitsmanagementsysteme
Betriebliche Sicherheitsorganisation, Bewertung der Gefahrenpotenziale, Betriebsführung, Notfallschutzplanung und Erfolgskontrolle, Sicherheitsbericht
- Betrieblich angepasstes Sicherheitsmanagementsystem
Die „Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates“ ist seit Anfang Januar 2017 veröffentlicht und in Kraft. Die neue Verordnung aktualisiert die Regelungen zur Einstufung gefährlicher Stoffe, die Information der Öffentlichkeit und die behördliche Überwachung von Störfallbetrieben.
Von den Änderungen betroffen ist vor allem die Störfall-Verordnung (12. BImSchV – Bundes-Immissionsschutzverordnung). Die Anpassungen betreffen in geringem Umfang auch die Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Störfallbeauftragter