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Fernunterricht

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Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Methodik

    Fernunterricht

Eintägige Schulung zur Aufrechterhaltung der notwendigen Fachkunde für die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen gefährlicher Abfälle

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Die Rechtsverpflichtung, als Fachkundiger gemäß TRGS 520 jährlich bzw. alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist geregelt inTRGS 520, Kapitel 5.4

Der Schwerpunkt der Fortbildung liegt auf den Neuerungen, Änderungen und technischen Entwicklungen der TRGS 520. Bei den Fortbildungsinhalten werden die innerbetrieblichen Gegebenheiten der Teilnehmer besonders berücksichtigt.

Durch die Teilnahme an der eintägigen Fortbildung zur Auffrischung der Fachkunde nach TRGS 520 werden gesetzliche Vorschriften eingehalten und Umweltgefahren transparenter dargestellt. Daraus resultiert, dass sich Umweltrisiken früher erkennen und vermeiden lassen. Ihre Mitarbeiter werden aktuell und umfassend informiert und so auf den neuesten Wissensstand zu diesem Thema gebracht.

TRGS 520 - Aktualisierung der Fachkunde

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