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Urlaubsrecht im TVöD und TV-L

Kurs

In Wuppertal ()

790 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Dauer

    1 Tag

Zum Seminar Urlaubsrecht im TVöD und TV-L Nach den Recht­spre­chungen des EuGHs und BAGs der letzten Jahre, steht im Urlaubsrecht kein Stein mehr auf dem anderen. Beim Umgang mit den vielfältigen Urlaubs­re­ge­lungen für die Tarif­be­schäf­tigten im öffentlichen Dienst stehen unter anderem folgende Frage­stel­lungen im Vorder­grund: Welchen Urlaubsanspruch hat ein (neuer) Mitar­beiter bei Eintritt bzw. wenn er aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheidet? Wann verfällt Urlaub ganz oder teilweise im noch beste­henden Arbeits­ver­hältnis insb. bei Arbeitsunfähigkeit? Welchen Urlaub erhält ein Beschäf­tigter, der beispiels­weise statt fünf nur noch drei Tage pro Woche arbeitet? Steht nach Elternzeit noch Urlaub für die Zeit davor zu? Wenn ja, in welchem Umfang? Wann und ggf. für wie viele Jahre ist ein Urlaub abzugelten? Wie berechnet sich eine Urlaubsabgeltung? Wann verfällt der Anspruch auf Urlaubsabgeltung? Der Anspruch auf Erholungs- und Zusatz­urlaub sowie auf Arbeits­be­freiung erfährt im Spannungsfeld zwischen gesetz­lichen und tariflichen Regelungen vielfache Ausprägungsmerkmale. Spezielle Vorschriften wie das Bundesurlaubsgesetz, das SGB IX und V oder das Bundeselterngeld und -elternzeitgesetz bringen die spezielle Würze in die tägliche Arbeit des Perso­nal­sach­be­ar­beiters. Wenn Urlaub gekürzt wird oder nicht mehr gewährt werden kann, weil er verfallen ist, ist es wichtig, dem betroffenen Mitar­beiter die Gründe hierfür nachvoll­ziehbar zu kommu­ni­zieren. Unser Seminar bietet Ihnen keine graue Rechts­theorie, sondern anschaulich präsen­tierte Fälle zu den Anspruchsgrundlagen und zur Berechnung sowie Übertragung von Urlaubs­zeiten für die Tarif­be­schäf­tigten. Unser Experte verschafft Ihnen das notwendige Know-how und liefert Handlungs­emp­feh­lungen zur prakti­schen Umsetzung.

Hinweise zu diesem Kurs

Teilnehmerkreis (m/w): Personalleiter und Fachkräfte aus dem Personalbereich Abteilungsleiter, Führungskräfte Personalräte

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Themen

  • TVÖD
  • Recht

Inhalte

Seminarinhalt: Urlaubsrecht im TVöD und TV-L

  1. Anspruchsarten
    • Erholungs­urlaub
    • Zusatz­urlaub
    • Arbeits­be­freiung
  2. Gesetz­liche Bestim­mungen
    • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
    • § 125 SGB IX – Zusatz­urlaub für Schwer­be­hin­derte
    • § 45 SGB V – Arbeits­be­freiung wegen schwerer Erkrankung des Kindes
  3. Tarif­liche Bestim­mungen – Berechnung des Teilurlaubes, Änderung des Anspruchs im laufenden Jahr, Übertrag­barkeit, Verfall
    • §§ 26 ff TVöD/TV-L
    • Konkurrenz zwischen tariflichen und gesetz­lichen Regelungen, § 26 Abs. 2 TVöD/TV-L
  4. Besondere Regelungen
    • Urlaubs­kürzung und Verfall nach Bundeselterngeld- und -elternzeitgesetz (BEEG)
    • Auswirkung einer Krankheit während des Urlaubs im In- oder Ausland
  5. Aktuelle Recht­spre­chung
    • Besonderheiten nach der Recht­spre­chung des Bundes­ar­beits­ge­richts zur Übertrag­barkeit bei Arbeitsunfähigkeit
    • Auswir­kungen des "Tirol"-Urteils des EuGH; insbesondere Höhe des Urlaubsentgelts nach Änderung der individuellen Arbeitszeit
    • Auswirkungen des "Brandes"-Urteil des EuGH; Urlaubsanspruch nach Veränderung der individuellen Arbeitszeit
    • Urlaubsanspruch im langjährigen ruhenden Arbeits­ver­hältnis (z.B. Befristete Erwerbsminderungsrente)
    • Verfall von Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit
  6. Urlaubsabgeltung
    • Anspruch
    • Berechnung, Fälligkeit
    • Ausschlussfristen
    • Aktuelle Recht­spre­chung; insb. im Todesfall (u.a. "Bollacke-Urteil des EuGH)

Zusätzliche Informationen

Ihr Seminarleiter: RR Dipl.-Verwaltungswirt Wolfgang Mayrhofer ist Hochschul­lehrer an einer Hochschule für den öffentlichen Dienst und langjähriger Referent und Spezi­alist für Tarif­ver­trags­recht.

Urlaubsrecht im TVöD und TV-L

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