Vermögensgegenstände nach dem BilMoG Exkurs Hardware
IHK
In Magdeburg
Beschreibung
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Kursart
IHK
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Ort
Magdeburg
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Dauer
1 Tag
Die Bilanzierung von Hardware und Software wirft immer wieder neue Probleme auf. Selbst die Wertgrenzen der UntStRef 2008 und den EStR 2008 sind hinsichtlich der Abgrenzung zwischen langlebigen und geringwertigen Wirtschaftsgütern immer noch in der Diskussion. Hinzu kommt, dass diese neuen Wertgrenzen im InvZulG 2010 nicht gelten. Gerichtet an: Mitarbeiter aus den Bereichen IT, IT-Einkauf, IT-Controlling, Anlagenbuchhaltung, F+E-Controlling
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Dozenten
Herr Jüttner
Dozent
Inhalte
Die Bilanzierung von Hardware und Software wirft immer wieder neue Probleme auf. Selbst die Wertgrenzen der UntStRef 2008 und den EStR 2008 sind hinsichtlich der Abgrenzung zwischen langlebigen und geringwertigen Wirtschaftsgütern immer noch in der Diskussion. Hinzu kommt, dass diese neuen Wertgrenzen im InvZulG 2010 nicht gelten. Aber auch die Klassifizierung der Software als materieller oder immaterieller Vermögensgegenstand führt zu Prob-lemen. Gehört die Software zur Hardware oder ist sie ein selbst-ständiges Wirtschaftsgut. Zum Seminar gehören auch Anmerkungen zum BMF-Schreiben vom 18.11.2005 über die bilanzsteuerliche Behandlung von ERP-Software sowie die Handhabung nach IAS/IFRS. Die Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wird auf Basis von zahlreichen Beispielen besprochen.
Schwerpunkte:
- Was sind immaterielle Vermögensgegenstände?
- Aktivierungsverbot, -wahlrecht, -pflicht
- Besonderheiten bei den Entwicklungskosten nach dem BilMoG und nach IFRS
- Die Bilanzierung von Software (Herstellung der Betriebsbereitschaft)
- ERP-Software (BMF-Schreiben vom 18.11.2005)
- Immaterielle Vermögensgegenstände nach IAS 38 und IAS 36
- Exkurs: Bilanzierung von Hardware
- Darstellung von geleastem IT-Equipment
Zusätzliche Informationen
Vermögensgegenstände nach dem BilMoG Exkurs Hardware