Versicherungen Und Bankvermögen Im Erbfall

VHS

In Heidelberg

5 € MwSt.-frei

Beschreibung

  • Kursart

    VHS

  • Ort

    Heidelberg

Tipps zur Durchsetzung des letzten Willens auch gegenüber Banken und Versicherungen: Gewöhnlich wird davon ausgegangen, dass mit der Abfassung eines Testamentes eine umfassende Vorsorge für den Erbfall getroffen worden ist. Dies kann sich jedoch gerade im Hinblick auf besonders werthaltige Vermögensgegenstände wie Bankvermögen oder Lebensversicherungen als Trugschluss erweisen. Der...

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Heidelberg (Baden-Württemberg)
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Tipps zur Durchsetzung des letzten Willens auch gegenüber Banken und Versicherungen: Gewöhnlich wird davon ausgegangen, dass mit der Abfassung eines Testamentes eine umfassende Vorsorge für den Erbfall getroffen worden ist. Dies kann sich jedoch gerade im Hinblick auf besonders werthaltige Vermögensgegenstände wie Bankvermögen oder Lebensversicherungen als Trugschluss erweisen. Der Vortrag behandelt u.a. die Fragen: Kann eine Lebensversicherung zugunsten eines Dritten von den Erben noch widerrufen und dem Nachlass zugeschlagen werden? Wann gelten Vollmachten über den Tod hinaus? Zählt Vermögen auf gemeinsamen Konten zum Nachlass? Können Sparbücher bestimmten Personen "vererbt" werden?

Dozent/in: Dr. Bettina Gerlitz
Ort: vhs, Saal
Kurszeiten: Mittwoch, 21.04.2010von19:30 Uhr

Einzeltermine:
1. 21.04.2010, 19:30 Uhr - 23:59 Uhr, Mittwoch

Gebühr: 5,00 €

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