Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung

VHS

In Aurich

8 € MwSt.-frei

Beschreibung

  • Kursart

    VHS

  • Ort

    Aurich

  • Dauer

    1 Tag

Eine Vollmacht für medizinische Angelegenheiten (auch Patientenanwaltschaft genannt) ist die einfachste Vorsorgemöglichkeit. Allerdings sollte, um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden, der Behandlungswille oder -verzicht des Betroffenen in einer zusätzlichen Patientenverfügung dokumentiert sein. Diese gilt auch für Menschen, die z. B. keine Angehörigen oder Vertrauenspersonen haben.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Aurich (Niedersachsen)
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Oldersumer Str. 65-73, 26605

Beginn

auf Anfrage

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Dozenten

Agnes  Strehlau-Weise

Agnes Strehlau-Weise

Dozent

Inhalte

Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin? Wer entscheidet über meine ärztliche Behandlung? Prinzipiell sind diagnostische und therapeutische Eingriffe (mit Ausnahme eines akut bestehenden Notfalls) dem Arzt nur erlaubt, wenn eine Einwilligung vorliegt - entweder des dazu fähigen Patienten oder seines Vertreters. Eine Vollmacht für medizinische Angelegenheiten (auch Patientenanwaltschaft genannt) ist die einfachste Vorsorgemöglichkeit. Allerdings sollte, um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden, der Behandlungswille oder -verzicht des Betroffenen in einer zusätzlichen Patientenverfügung dokumentiert sein. Diese gilt auch für Menschen, die z. B. keine Angehörigen oder Vertrauenspersonen haben. Die Rechtslage ist hier eindeutig: Nach eigenem Ermessen können Ärzte nicht einfach Behandlungen einleiten, beschränken oder abbrechen, ohne dass der Patientenwille zugrunde liegt.
Die Veranstaltung erläutert die rechtlichen Grundlagen und bietet zusätzliche Informationen und Lösungsvorschläge zu diesem Thema.

Verbindlicher 15.02.2010

Zusätzliche Informationen

Preisinformation: Gebühr: 8,00 €

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung

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