Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung
VHS
In Aurich
Beschreibung
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Kursart
VHS
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Ort
Aurich
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Dauer
1 Tag
Eine Vollmacht für medizinische Angelegenheiten (auch Patientenanwaltschaft genannt) ist die einfachste Vorsorgemöglichkeit. Allerdings sollte, um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden, der Behandlungswille oder -verzicht des Betroffenen in einer zusätzlichen Patientenverfügung dokumentiert sein. Diese gilt auch für Menschen, die z. B. keine Angehörigen oder Vertrauenspersonen haben.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Dozenten
Agnes Strehlau-Weise
Dozent
Inhalte
Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin? Wer entscheidet über meine ärztliche Behandlung? Prinzipiell sind diagnostische und therapeutische Eingriffe (mit Ausnahme eines akut bestehenden Notfalls) dem Arzt nur erlaubt, wenn eine Einwilligung vorliegt - entweder des dazu fähigen Patienten oder seines Vertreters. Eine Vollmacht für medizinische Angelegenheiten (auch Patientenanwaltschaft genannt) ist die einfachste Vorsorgemöglichkeit. Allerdings sollte, um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden, der Behandlungswille oder -verzicht des Betroffenen in einer zusätzlichen Patientenverfügung dokumentiert sein. Diese gilt auch für Menschen, die z. B. keine Angehörigen oder Vertrauenspersonen haben. Die Rechtslage ist hier eindeutig: Nach eigenem Ermessen können Ärzte nicht einfach Behandlungen einleiten, beschränken oder abbrechen, ohne dass der Patientenwille zugrunde liegt.
Die Veranstaltung erläutert die rechtlichen Grundlagen und bietet zusätzliche Informationen und Lösungsvorschläge zu diesem Thema.
Verbindlicher 15.02.2010
Zusätzliche Informationen
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung