BerufsbetreuerIn/VereinbetreuerIn (berufsbegleitend oder in Vollzeit) (Berufsbegleitender Lehrgang)
Seminar
In Berlin
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Berlin
Heute gilt: E-Learning in all seinen Facetten ist angekommen in der IHK.Weiterbildung. E-Learning-Komponenten sind integraler Bestandteil vieler IHK-Qualifizierungen: als lehrgangsbegleitende Community, als reines Online-Angebot oder – meistens – als Blended-Learning-Angebot, d. h. einer Mischform aus Präsenzunterricht und E-Learning. Die starke Präsenz der neuen Lehr- und Lernformen in der IHK-Weiterbildung macht ein eigenständiges Portal für diese Angebote überflüssig.Inhalte sind u.a.: Aufgaben und Stellung des Betreuers und Verfahrenspflegers, Betreuungsplanung und -organisation, Berichts- und Abrechnungspflicht, Grundlagen des Zivilrechts, Datenschutzrecht, Sozialrecht, Heimrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Insolvenzrecht, Insolvenzvermeidung, Mahn-, Klage-und Vollstreckungssrecht, Schuldnerberatung, Unterbringungsrecht, berufsfeldspezifische Kommunikation
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
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Juristisch ausgelegt.
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Juristisch angelegt und sehr ausführlich.
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Kursbewertung
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Anbieterbewertung
Nic Hol
Nic Hol
Inhalte
Beschreibung des Seminars
Für die Tätigkeit eines Berufsbetreuers gibt es weder ein standardisiertes Berufsbild noch eine standardisierte Qualifikationsgrundlage. Entsprechend finden sich in diesem Tätigkeitsbereich Menschen mit sehr unterschiedlichen Qualifikationen. Mit diesem Lehrgang vermitteln wir denen, die in diesem Arbeitsfeld tätig sind oder tätige werden wollen, eine fundierte Grundlage.
Für die Tätigkeit eines Berufsbetreuers gibt es weder ein standardisiertes Berufsbild noch eine standardisierte Qualifikationsgrundlage. Entsprechend finden sich in diesem Tätigkeitsbereich Menschen mit sehr unterschiedlichen Qualifikationen. Mit diesem Lehrgang vermitteln wir denen, die in diesem Arbeitsfeld tätig sind oder tätige werden wollen, eine fundierte Grundlage.
Zielgruppe sind selbstständige BetreuerInnen, MitarbeiterInnen in Betreuungsvereinen, bei freien Trägern oder auch MitarbeiterInnen der Betreuungsbehörden sowie Personen, die z.B. in Wohn- oder Altenheimen arbeitenund dort mit betreuungsrechtlichen Angelegenheiten befasst sind.
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