Master

In Hannover

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Master

  • Ort

    Hannover

  • Dauer

    2 Jahre

Ziel des Masterstudiengangs ist eine Ausbildung, die durch den Erwerb von Forschungskompetenz in zahlreichen biomedizinischen Arbeitsrichtungen zur Qualifikation für eine Reihe von Berufsfeldern und für Promotionen im Bereich der Biomedizin führt. Der forschungsorientiert ausgerichtete konsekutive Masterstudiengang (M. Sc.) Biomedizin dauert 4 Semester. Studienbeginn ist jeweils Anfang des Wintersemesters. Gerichtet an: Der Studiengang Biomedizin richtet sich an Absolventinnen und Absolventen mit Bachelorabschluss einer wissenschaftlichen Hochschule in den Fächern Biologie, Biomedizin oder in einem vergleichbaren biowissenschaftlichen Studiengang.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Hannover (Niedersachsen)
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Carl-Neuberg-Str. 1, 30625

Beginn

auf Anfrage

Hinweise zu diesem Kurs

(1) Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang Biomedizin ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber
a)
- entweder an der Universität Hannover einen Bachelorabschluss im Fach Biologie oder in einem vergleichbaren Studiengang erworben hat oder
- an einer anderen Hochschule einen Bachelorabschluss im Fach Biologie, Biomedizin oder in einem vergleichbaren universitären Studiengang erworben hat oder
- an einer Fachhochschule einen Bachelorabschluss im Fach Biologie, Biomedizin oder in einer vergleichbaren Studienfachrichtung erworben hat oder
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Inhalte

Aufbauend auf einem biologisch orientierten berufsbefähigenden Bachelorabschluss steht im Masterstudiengang Biomedizin verstärkt die wissenschaftlich orientierte Tätigkeit im Vordergrund. Insbesondere Fach- und Methodenkenntnisse im Überschneidungsbereich von Biologie und Medizin werden vermittelt sowie die Befähigung, wissenschaftliche Fragestellungen zu entwickeln, wissenschaftliche Ergebnisse zu erzielen, zu bearbeiten und sie angemessen auch in englischer Sprache zu kommunizieren.

Zugangsvoraussetzungen

(1) Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang Biomedizin ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber
a)
- entweder an der Universität Hannover einen Bachelorabschluss im Fach Biologie oder in einem vergleichbaren Studiengang erworben hat oder
- an einer anderen Hochschule einen Bachelorabschluss im Fach Biologie, Biomedizin oder in einem vergleichbaren universitären Studiengang erworben hat oder
- an einer Fachhochschule einen Bachelorabschluss im Fach Biologie, Biomedizin oder in einer vergleichbaren Studienfachrichtung erworben hat oder
- einen mit einem deutschen Abschluss gleichwertigen ausländischen Bachelor-Abschluss im Fach Biologie, Biomedizin oder in einem vergleichbaren Studiengang erworben hat
sowie
b) die besondere Eignung gemäß Absätze 2 bis 5 nachweist.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit des Abschlusses und die Berechnung der Gesamtnote obliegen dem Zulassungsausschuss. Der Zulassungsausschuss trifft seine Entscheidung über die Gleichwertigkeit des Abschlusses und berechnet die Gesamtnote unter Beachtung der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches
Bildungswesen - ZAB - beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz .

(2) Die besondere Eignung wird auf der Grundlage des Ergebnisses der Abschlussprüfung nach Absatz 1 a) festgestellt und setzt voraus, dass das vorangegangene Studium mit mindestens der Note 2,5 abgeschlossen wurde.

(3) Abweichend von Absatz 2 wird von der besonderen Eignung ausgegangen, wenn der Studienabschluss zum Bewerbungszeitpunkt zwar noch nicht vorliegt, aber bereits mindestens 150 Leistungspunkte vorliegen und die aus den Prüfungsleistungen ermittelte Durchschnittsnote mindestens 2,5 beträgt. Die so ermittelte Durchschnittsnote wird auch im Auswahlverfahren nach § 5 berücksichtigt, unabhängig davon, ob das Ergebnis der Bachelorprüfung hiervon abweicht.

(4) Bewerberinnen und Bewerber, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung aufweisen noch ihren Bachelorabschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Der Nachweis hierüber wird anhand einer bestandenen DSH (3)-Prüfung nachgewiesen.

(5) Die besondere Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers ist zusätzlich durch ein Gutachten einer habilitierten Dozentin oder eines habilitierten Dozenten aus dem absolvierten Bachelorstudiengang auf dem dafür vorgesehenen Formblatt nachzuweisen.

Start

Der Masterstudiengang Biomedizin beginnt zum jeweiligen Wintersemester.

Bewerbungsschluß

Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juli eines Jahres.

Biologie

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