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Insolvenzanfechtung
Kurs
In Wuppertal ()
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Dauer
1 Tag
Zum Seminar Insolvenzanfechtung Die Insolvenzanfechtung hat sich zu einer komplexen Thematik entwickelt, die auf Seiten der Insolvenzverwaltung nahezu durchgängig von Spezialisten mit dem Ziel betrieben wird, in Zeiten mehr und mehr maßloser Insolvenzverfahren auf diesem Wege zusätzliche Vermögenswerte zugunsten der Insolvenzmasse zu generieren. Im Kern geht es hierbei darum, dass unter bestimmten zeitlichen und sachlichen Voraussetzungen eine zugunsten eines (zumeist) Insolvenzgläubigers bewirkte Leistung des insolventen Schuldners / Unternehmens (in der Regel eine Zahlung) der Insolvenzmasse wieder zurückzugewähren ist. Die hiervon betroffenen Gläubiger sehen sich dabei oftmals fordernden, fristsetzenden und klageandrohenden Inanspruchnahmen durch Insolvenzverwalter ausgesetzt, denen zu begegnen ohne vertiefte juristische Kenntnisse auf den ersten Blick nicht möglich erscheint. Unser Seminar greift diesen Ansatz auf und vermittelt auf verständliche Weise die Anwendungs- und Grenzbereiche der Insolvenzanfechtung, fokussiert auf Gläubigerbelange unter Berücksichtigung typischer Arbeitsweisen der Insolvenzverwaltung und des jeweiligen Verfahrensstandes. Es zeigt darüber hinaus anhand zahlreicher praktischer Beispiele geeignete Verteidigungsstrategien auf und benennt Möglichkeiten zur Anfechtungsprävention. Der Referent ist schwerpunktmäßig im Bereich des Insolvenzrechts sowohl als Insolvenzverwalter als auch als Gläubigervertreter tätig und hat daher beste Kenntnis von den typischen Argumentationsstrategien „beider“ Seiten.
Hinweise zu diesem Kurs
Teilnehmerkreis (m/w): Das Seminar Insolvenzanfechtung eignet sich für Mitglieder der Unternehmensleitung Verantwortliche Mitarbeiter des Finanzwesens Mitarbeiter der Debitorenbuchhaltung Verantwortliche Mitarbeiter der Rechtsabteilungen
Meinungen
Inhalte
- Grundlagen
- Anwendungsbereich und Zweckverfolgung
- Der Insolvenzverwalter als „Anfechtender“
- Verfahrensgrundsätze
- Überblick (§§ 129 ff. InsO)
- Zeitliche Anwendungsbereiche
- Gläubigerbenachteiligung (§ 129 InsO)
- Anfechtung wegen kongruenter Deckung (§ 130 InsO)
- Anfechtung wegen inkongruenter Deckung (§ 131 InsO)
- Unmittelbare nachteilige Rechtshandlungen (§ 132 InsO)
- Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO)
- Schenkungsanfechtung (§ 134 InsO)
- Anfechtung wegen kapitalersetzender Leistungen
(§ 135 InsO) - Nahestehende Personen (§ 138 InsO)
- Anfechtung gegen Rechtsnachfolger (§ 145 InsO)
- Das Bargeschäft (§ 142 InsO)
- Rechtsfolgen (§ 143 InsO)
- Verjährung des Anfechtungsanspruchs / Einrede der Anfechtbarkeit (§ 146 InsO)
- Aufrechnungsverbot bei anfechtbaren Tatbeständen
(§ 96 I Nr. 3 InsO) - Sonderfragen (beispielhaft)
- Verrechnung im Kontokorrent
- Nachbesserung
- Sanierungsbemühungen
- Anfechtung von Rechtshandlungen des vorläufigen Insolvenzverwalters
- Drittzahlungen
- Prävention
- Bargeschäfte
- Herstellung der Aufrechnungslage
- Abtretung und Verpfändung künftiger Forderungen
- Ausnutzung von Aufrechnungs- und Verrechnungslagen
- Verhandlungsstrategien gegenüber dem Insolvenzverwalter
Zusätzliche Informationen
Insolvenzanfechtung