Musik- und Tanzwissenschaft

Master

In Salzburg (Österreich)

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Master

  • Ort

    Salzburg (Österreich)

  • Dauer

    2 Jahre

Ein erfolgreiches Studium der Musik- und Tanzwissenschaft setzt eine gute Beherrschung der englischen Sprache voraus; weitere Fremdsprachenkenntnisse sind von erheblicher Bedeutung. Ausdrücklich wird empfohlen, innerhalb des Masterstudiums ein Auslands-semester, vorzugsweise an einer fremdsprachigen Universität, zu absolvieren.

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Salzburg (Österreich)
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Akademiestraße 26, 5020

Beginn

auf Anfrage

Hinweise zu diesem Kurs

Die Zulassung zum Masterstudium Musik- und Tanzwissenschaft setzt den Abschluss des Bachelorstudiums Musik- und Tanzwissenschaft oder eines anderen fachlich in Betracht kommenden gleichwertigen Studiums voraus.

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Inhalte

Das Masterstudium in Musik- und Tanzwissenschaft beinhaltet, aufbauend auf der facheinschlägigen wissenschaftlichen Berufsvorbildung des abgeschlossenen Bachelorstudiums, die zweckmäßige Beschaffung und kritische Verarbeitung des aktuellen Wissens, der angewandten Methoden und einer darauf basierenden eigenen Forschung. Entscheidend ist die selbständige Beurteilung der aktuellen Kenntnisse im Hinblick auf die
Entwicklung der Wissenschaft, deren Weiterführung und Vermittlung in die Praxis der weltweiten Musik- und Tanzkulturen in Wort und Schrift. Das Studium hat die Einsicht zu befördern, dass die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse fortlaufend auf dem aktuellen Stand zu halten sind. Die Lehre erfolgt in enger Verbindung mit der Forschung (forschungsgeleitete Lehre) und deren vielfältigen Methoden. Ziel dabei ist, die Studierenden in die Verantwortung für die eigenen Lernprozesse einzubinden

Dabei ist die Abteilung Musik- und Tanzwissenschaft des Fachbereichs Kunst-, Musik- und Tanzwissenschaft den folgenden Grundsätzen verpflichtet:

– der Freiheit von Wissenschaft und ihrer Lehre
– der Verbindung von Forschung, Lehre, künstlerischer Praxis und Berufspraxis
– der Offenheit für die Vielfalt wissenschaftlicher und künstlerischer Meinungen und Methoden in Bezug auf alle Musik- und Tanzkulturen
– der ethischen und sozialen Verantwortung der Wissenschaft und im Besonderen der künstlerischen Verantwortung der Musik- und Tanzwissenschaft gegenüber allen Musik- und Tanzkulturen
– der nationalen und internationalen Offenheit und Mobilität
– den internationalen Qualitätskriterien der Musik- und Tanzwissenschaft und den Prinzipien einer Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.

Masterarbeit

Das Thema der Masterarbeit ist aus dem Bereich der Musik- oder der Tanzwissenschaft in Absprache mit der/dem von der/dem Studierenden gewählten Betreuerin/Betreuer zu wählen. Der Haupttext der Masterarbeit sollte in der Regel einen Umfang von 150 Seiten nicht überschreiten und in fünf ausschließlich dieser Arbeit gewidmeten Monaten zu bearbeiten sein, vorausgesetzt, dass das Quellenmaterial, die Sekundärliteratur und die entsprechenden Arbeitsbedingungen gesichert sind. Mit der Masterarbeit erbringen die Studierenden den Nachweis, dass sie fähig sind, selbständig sowie inhaltlich und methodisch kompetent eine Thematik als Fragestellung kritisch zu erfassen und musik- und tanzwissenschaftlich zweckmäßig zu lösen. Die Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig; allerdings müssen die Leistungen eines jeden einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar sein und einzeln den Anforderungen an eine Individualarbeit entsprechen.

Allgemeine Zulassungsfrist
Montag, 6. Juli 2009 bis Freitag, 30. Oktober 2009

Nachfrist Ende
30. November 2009

Sommer Semester 2010

Allgemeine Zulassungsfrist
Montag, 11. Jänner 2010 bis 31. März 2010

Nachfrist Ende
30. April 2010

Zusätzliche Informationen

Preisinformation: Studierende aus Österreich, einem EU- oder EWR-Staat sowie Konventionsflüchtlinge sind für die Mindeststudiendauer ihres Studiums plus zwei Toleranzsemester vom Studienbeitrag befreit. Während der beitragsfreien Zeit ist für eine gültige Fortsetzungsmeldung nur der ÖH-Beitrag in Höhe von € 16,86 pro Semester zu entrichten. Wird die beitragsfreie Zeit überschritten, so sind der Studienbeitrag in Höhe von € 363,36 sowie der ÖH-Beitrag in Höhe von € 16,86, also in Summe € 380,22 zu entrichten.

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