Musik- und Tanzwissenschaft
Master
In Salzburg (Österreich)
Beschreibung
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Kursart
Master
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Ort
Salzburg (Österreich)
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Dauer
2 Jahre
Ein erfolgreiches Studium der Musik- und Tanzwissenschaft setzt eine gute Beherrschung der englischen Sprache voraus; weitere Fremdsprachenkenntnisse sind von erheblicher Bedeutung. Ausdrücklich wird empfohlen, innerhalb des Masterstudiums ein Auslands-semester, vorzugsweise an einer fremdsprachigen Universität, zu absolvieren.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Die Zulassung zum Masterstudium Musik- und Tanzwissenschaft setzt den Abschluss des Bachelorstudiums Musik- und Tanzwissenschaft oder eines anderen fachlich in Betracht kommenden gleichwertigen Studiums voraus.
Meinungen
Inhalte
Das Masterstudium in Musik- und Tanzwissenschaft beinhaltet, aufbauend auf der facheinschlägigen wissenschaftlichen Berufsvorbildung des abgeschlossenen Bachelorstudiums, die zweckmäßige Beschaffung und kritische Verarbeitung des aktuellen Wissens, der angewandten Methoden und einer darauf basierenden eigenen Forschung. Entscheidend ist die selbständige Beurteilung der aktuellen Kenntnisse im Hinblick auf die
Entwicklung der Wissenschaft, deren Weiterführung und Vermittlung in die Praxis der weltweiten Musik- und Tanzkulturen in Wort und Schrift. Das Studium hat die Einsicht zu befördern, dass die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse fortlaufend auf dem aktuellen Stand zu halten sind. Die Lehre erfolgt in enger Verbindung mit der Forschung (forschungsgeleitete Lehre) und deren vielfältigen Methoden. Ziel dabei ist, die Studierenden in die Verantwortung für die eigenen Lernprozesse einzubinden
Dabei ist die Abteilung Musik- und Tanzwissenschaft des Fachbereichs Kunst-, Musik- und Tanzwissenschaft den folgenden Grundsätzen verpflichtet:
– der Freiheit von Wissenschaft und ihrer Lehre
– der Verbindung von Forschung, Lehre, künstlerischer Praxis und Berufspraxis
– der Offenheit für die Vielfalt wissenschaftlicher und künstlerischer Meinungen und Methoden in Bezug auf alle Musik- und Tanzkulturen
– der ethischen und sozialen Verantwortung der Wissenschaft und im Besonderen der künstlerischen Verantwortung der Musik- und Tanzwissenschaft gegenüber allen Musik- und Tanzkulturen
– der nationalen und internationalen Offenheit und Mobilität
– den internationalen Qualitätskriterien der Musik- und Tanzwissenschaft und den Prinzipien einer Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.
Masterarbeit
Das Thema der Masterarbeit ist aus dem Bereich der Musik- oder der Tanzwissenschaft in Absprache mit der/dem von der/dem Studierenden gewählten Betreuerin/Betreuer zu wählen. Der Haupttext der Masterarbeit sollte in der Regel einen Umfang von 150 Seiten nicht überschreiten und in fünf ausschließlich dieser Arbeit gewidmeten Monaten zu bearbeiten sein, vorausgesetzt, dass das Quellenmaterial, die Sekundärliteratur und die entsprechenden Arbeitsbedingungen gesichert sind. Mit der Masterarbeit erbringen die Studierenden den Nachweis, dass sie fähig sind, selbständig sowie inhaltlich und methodisch kompetent eine Thematik als Fragestellung kritisch zu erfassen und musik- und tanzwissenschaftlich zweckmäßig zu lösen. Die Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig; allerdings müssen die Leistungen eines jeden einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar sein und einzeln den Anforderungen an eine Individualarbeit entsprechen.
Allgemeine Zulassungsfrist
Montag, 6. Juli 2009 bis Freitag, 30. Oktober 2009
Nachfrist Ende
30. November 2009
Sommer Semester 2010
Allgemeine Zulassungsfrist
Montag, 11. Jänner 2010 bis 31. März 2010
Nachfrist Ende
30. April 2010
Zusätzliche Informationen
Musik- und Tanzwissenschaft