SP-Schulungen
Kurs
In Lüneburg
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Ort
Lüneburg
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Dauer
4 Tage
Gerichtet an: Handwerker
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Inhalte
Termine
Erstschulungen: Voraussetzung zur SP-Anerkennung der Werkstatt
14.11. - 17.11.2011
Wiederholungsschulungen: Notwendig zur Aufrechterhaltung der SP-Anerkennung
28.11. - 29.11.2011
05.12. - 06.12.2011
Lernziele
Dieser Lehrgang ist gesetzlich vorgeschrieben für alle SP-Fachkräfte in den Kfz-Werkstätten. Nach bestandener Prüfung ist der Teilnehmer in der Lage:
- die SP hersteller- und fahrzeugübergreifend sicher, effektiv und den Anforderungen gemäß § 29 StVZO durchzuführen
- die administrativen und organisatorischen Aufgaben der SP zu bearbeiten und gegenüber Behörden und Institutionen darzustellen.
Teilnehmerzahl
maximal 12 Teilnehmer
Lehrgangsdauer
Wiederholungsschulung: 2 Tage
jeweils von 8:00 bis 16:00 Uhr
Erstschulung: 4 Tage
jeweils von 8:00 bis 16:00 Uhr
Kosten
Wiederholungsschulung: 310,00 Euro (2-tägig)*
Erstschulung: 495,00 Euro (4-tägig)*
- inkl. Kaltgetränke, Frühstück und Mittagessen
Förderung
Über das Landesprogramm "Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)" ist eine Förderung bis zu 90 Prozent der Lehrgangsgebühren möglich. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Lehrgangsinhalte
Rechtliche Grundlagen
- Vorschriften und Richtlinien
- SP-Richtlinie und Durchführungsanweisungen
- Qualitätssicherung bei der Durchführung und Dokumentation
- Mängelstatistik
Technik der Fahrzeuge
- Fahrgestell, Fahrwerk, Aufbau, Verbindungseinrichtungen
- Lenkung
- Reifen, Räder
- Bremsanlagen (EG- und EBS-Systeme)
Praktisches Können
- Durchführung von Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfungen
- Einsatz von Mess- und Prüfgeräten
Abschlussprüfung
Zulassungsvoraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme
SP-Verantwortliche Personen müssen eine Meisterprüfung in folgenden anerkannten Ausbildungsberufen besitzen:
- Kraftfahrzeugmechaniker-Handwerk
- Kraftfahrzeugelektriker-Handwerk
- Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk
- Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk
- Metallbauer-Handwerk, Schwerpunkt Nutzfahrzeugbau
- Landmaschinenmechaniker-Handwerk
Fachkräfte (SP-Durchführende) müssen eine Gesellenprüfung in einem der folgenden anerkannten Ausbildungsberufe erfolgreich abgeschlossen haben:
- Kraftfahrzeugmechaniker
- Kraftfahrzeugelektriker
- Automobilmechaniker
- Metallbauer, Fachrichtung Fahrzeugbau
- Metallbauer, Fachrichtung Nutzfahrzeugbau
- Kfz-Mechatroniker
- Mechaniker der Karosserieinstandhaltungstechnik
- Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker
- Landmaschinenmechaniker
- Land- und Baumaschinenmechaniker
Abschluss
Der Teilnehmer erhält nach erfolgreicher Prüfung eine Teilnahmebescheinigung und ein Zertifikat, das der zuständigen Anerkennungsstelle bei der regelmäßigen Überprüfung der SP-Werkstätten zur Aufrechterhaltung der SP-Anerkennung vorzulegen ist.
Schulungsort
Kompetenzzentrum für Nutzfahrzeug- und Landmaschinentechnik (Komzet-NLTec)
Lüneburg
Firmenschulungen auf Nachfrage.
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