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Urlaubsrecht im öffentlichen Dienst - komplett
Kurs
In Wuppertal ()
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Dauer
1 Tag
Zum Seminar Urlaubsrecht im öffentlichen Dienst - komplett Einführung in das Urlaubsrecht der Beamten:
Für Beamte gibt es die unterschiedlichsten Urlaubsregelungen. Insbesondere im Hinblick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ergeben sich vielfältige Fragestellungen, die die Vertreter von Personalabteilungen, aber auch Führungskräfte und Personalräte, vor nicht unerhebliche Probleme stellen. Dementsprechend soll dieses Seminar das gesamte Urlaubsrecht der Beamten darstellen und den Teilnehmern die Möglichkeit geben, die relevanten Grundlagen der gesetzlichen Bestimmungen kennenzulernen, damit sie in die Lage versetzt werden, die rechtlichen Entscheidungs- und Beratungsgrundlagen in der täglichen Arbeit umsetzen zu können. Urlaubsrecht im TVöD und TV-L:
Beim Umgang mit den vielfältigen Urlaubsregelungen für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst stehen unter anderem folgende Fragestellungen im Vordergrund: Welchen Urlaubsanspruch hat ein (neuer) Mitarbeiter bei Eintritt bzw. wenn er aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheidet? Wann verfällt Urlaub ganz oder teilweise im noch bestehenden Arbeitsverhältnis insb. bei Arbeitsunfähigkeit? Welchen Urlaub erhält ein Beschäftigter, der beispielsweise statt fünf nur noch drei Tage pro Woche arbeitet? Steht nach Elternzeit noch Urlaub für die Zeit davor zu? Wenn ja, in welchem Umfang? Unser Seminar bietet Ihnen keine graue Rechtstheorie, sondern anschaulich präsentierte Fälle zu den Anspruchsgrundlagen und zur Berechnung sowie Übertragung von Urlaubszeiten für die Tarifbeschäftigten.
Hinweise zu diesem Kurs
Teilnehmerkreis (m/w): Personalleiter und Fachkräfte aus dem Personalbereich Abteilungsleiter, Führungskräfte Personalräte
Meinungen
Themen
- TVÖD
- Recht
Inhalte
Einführung in das Urlaubsrecht der Beamten
- Erholungsurlaub
- Aktuelle Rechtsprechung
- Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes
- Entscheidungen der Deutschen Instanzgerichte
- Sonderfälle
- Zusatz-, Sonderurlaub
- Urlaub ohne Dienst- und Sachbezüge
- Berechnung des Urlaubs
- Bei Teilzeitkräften, die weniger als fünf Tage in der Woche Dienst leisten
- Dienstbefreiung
- Anspruchsarten
- Erholungs-, Zusatzurlaub
- Arbeitsbefreiung
- Gesetzliche Bestimmungen
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- § 125 SGB IX – Zusatzurlaub für Schwerbehinderte
- § 45 SGB V – Arbeitsbefreiung wegen schwerer Erkrankung des Kindes
- Tarifliche Bestimmungen – Berechnung des Teilurlaubes, Änderung des Anspruchs im laufenden Jahr, Übertragbarkeit, Verfall
- §§ 26 ff TVöD/TV-L
- Konkurrenz zwischen tariflichen und gesetzlichen Regelungen, § 26 Abs. 2 TVöD/TV-L
- Besondere Regelungen
- Urlaubskürzung und Verfall nach Bundeselterngeld- und -elternzeitgesetz (BEEG)
- Krankheit während des Urlaubs im In- oder Ausland
- Schwere Erkrankung des Kindes während des Urlaubs
- Aktuelle Rechtsprechung
- Besonderheiten nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Übertragbarkeit bei Arbeitsunfähigkeit
- Auswirkungen des "Tirol"-Urteils des EuGH; insbesondere Höhe des Urlaubsentgelts nach Änderung der individuellen Arbeitszeit
- Auswirkungen des "Brandes"-Urteil des EuGH; Urlaubsanspruch nach Veränderung der individuellen Arbeitszeit
- Urlaubsanspruch im langjährigen ruhenden Arbeitsverhältnis (z.B. Befristete Erwerbsminderungsrente)
- Verfall von Urlaub bei Arbeitsunfähigkeit
- Urlaubsabgeltung
- Anspruch
- Berechnung, Fälligkeit
- Ausschlussfristen
- Aktuelle Rechtsprechung; insb. im Todesfall (u.a. "Bollacke-Urteil des EuGH)
Zusätzliche Informationen
Urlaubsrecht im öffentlichen Dienst - komplett