69. Gepr. Industriefachwirt/-in
Seminar
In Karlsruhe
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Ort
Karlsruhe
WIS ist der Förderung der beruflichen Weiterbildung verpflichtet, mit Konzentration auf die Zielgruppe der Fach- und Führungskräfte. Es dient dazu, die Transparenz auf dem deutschen Markt der beruflichen Weiterbildung zu erhöhen. Es dient weiterhin dazu, eigenständige, rationale Verbraucherentscheidungen zu ermöglichen. Die Aktualität der in WIS eingestellten Seminare wird dadurch gewährleistet, dass terminierte Seminare automatisch nach ihrem Start aus der Suche genommen werden. (1) Zur Prüfung in der Teilprüfung"Wirtschaftsbezogene Qualifikationen"ist zuzulassen, wer nachweisen kann:1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberufoder2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxisoder3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxisoder4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis.(2) Zur Prüfung der Teilprüfung"Handlungsspezifische Qualifikationen"ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:1. das Ablegen des Prüfungsteil"Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahres zurückliegt, und2. im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und in den in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.(3) Die Berufspraxis nach Absatz 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines"Geprüften Industriefachwirt"haben.(4) Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 2 ist zur Prüfung zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche...
Standorte und Zeitplan
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Beginn
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Inhalte
Beschreibung des Seminars
Industriefachwirt
Die Teilnehmer des Geprüften Industriefachwirts werden in die Lage versetzt Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben in Industrieunternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes wahrzunehmen, wie z.B.:
1. den Wertschöpfungsprozess und die damit verbundenen Aufgabenstellungen und Probleme zu erkennen, zu analysieren und einer zielorientierten Lösung zuzuführen,
2. Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes zu bewerten, zu planen und durchzuführen
3. sich auf verändernde Methoden und Systeme in den Wertschöpfungs- und Geschäftsprozessen flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten
4. anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation, Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen zu gestalten, zu moderieren und zu kontrollieren.
Klassensprecherin:
Stellvertreterin:
Arbeitsmethodik
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Volks- und Betriebswirtschaft
Rechnungswesen
Recht und Steuern
Unternehmensführung
Handlungsspezifische Qualifikationen
Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen
Produktionsprozesse
Marketing und Vertrieb
Wissens- und Transfermanagement
Führung und Zusammenarbeit
(1) Zur Prüfung in der Teilprüfung"Wirtschaftsbezogene Qualifikationen"ist zuzulassen, wer nachweisen kann:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf
oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung der Teilprüfung"Handlungsspezifische Qualifikationen"ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen des Prüfungsteil"Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahres zurückliegt, und
2. im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und in den in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis nach Absatz 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines"Geprüften Industriefachwirt"haben.
(4) Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 2 ist zur Prüfung zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Bei Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen und zur Prüfung wenden Sie sich bitte direkt an Frau Cielsa von der Prüfungsabteilung der IHK Karlsruhe. Sie ist erreichbar unter Tel./07/1/174-224 oder per E-Mail daniela.ciesla@karlsruhe.ihk.de.
Hinweis Zusatzqualifikation Ausbildereignung:
Wer die Teilprüfung"Handlungsspezifische Qualifikationen"bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit. Weitere Informationen bezüglich des Erwerbs des zusätzlichen Zeugnisses"Ausbildereignung"erhalten Sie bei der IHK Karlsruhe, Frau Hoffart (Tel:/07/1/174-/09/ E-Mail: christina.hoffart@karlsruhe.ihk.de). Für die theoretische Vorbereitung auf die praktische Prüfung wenden Sie sich bitte an das IHK-Bildungszentrum, Frau Koppanyi (Tel:/07/1/174-342, E-Mail: koppanyi@ihk-biz.de).
Arbeitsmethodik
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Volks- und Betriebswirtschaft
Rechnungswesen
Recht und Steuern
Unternehmensführung
Handlungsspezifische Qualifikationen
Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen
Produktionsprozesse
Marketing und Vertrieb
Wissens- und Transfermanagement
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