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Aktuelles zu Zeitarbeit und Scheinwerkverträgen

Kurs

Online

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Methodik

    Online

Seit Anfang April sind erhebliche Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und bei dem Abschluss von Werkverträgen in Kraft getreten! Hierdurch werden die Pflichten für Entleiher, aber auch für Verleiher verschärft.
Die neuen Regeln zu Scheinwerkverträgen bergen große Risiken. Die bewusste oder unbewusste Umgehung von gesetzlichen und tariflichen Regeln durch Scheinwerkverträge kann zu hohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen.
Ziel unseres Seminars ist es, die Fallstricke aufzuzeigen und Risiken vermeiden zu helfen.
Dieses Seminar kann nach §15FAO anerkannt werden!

Hinweise zu diesem Kurs


Das Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilung, Personalverantwortliche und Personalreferenten sowie Betriebsräte, die mit dem Einsatz von Fremdpersonal im Unternehmen beschäftigt sind. Genauso angesprochen sind auch die Geschäftsführer und Personalreferenten von Personaldienstleistern.

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Themen

  • Zeitarbeit

Inhalte

  1. Grundlagen

    • Zeitarbeit, freie Mitarbeit, Arbeitsvertrag und Scheinwerkvertrag – Definition und Abgrenzungskriterien nach bisherigem Recht
    • Neue gesetzliche Definition Arbeitsvertrag
  2. Neue Regelungen zur Zeitarbeit

    • Neu: Definition von Arbeitnehmerüberlassung, Verzicht auf vollständige Eingliederung?
    • „vorübergehend“
      • Definition und Rechtsfolge nach bisherigem Recht
      • „vorübergehend“ nach der Neuregelung
        • Höchstüberlassungsfrist 18 Monate
          • Fristbeginn?
          • Abweichung von Höchstüberlassungsfrist durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung
        • Mindestunterbrechungszeitraum
        • Rechtsfolge bei Verstoß: Arbeitsverhältnis mit Entleiher
        • Kein Zwischenverleih durch Dritten
    • Equal Pay und Equal Treatment
      • aktuelle Rechtslage unter Berücksichtigung von Branchentarifverträgen
      • Neuregelung: Gesetzliche Pflicht zu Equal Pay nach 9 Monaten
        • Abweichung von Equal Pay durch Tarifvertrag bis zu 15 Monaten
        • Fristbeginn?
      • Neuregelung zu Equal Treatment?
    • Neuregelung: Pflicht zur ausdrücklichen Bezeichnung als „Arbeitnehmerüberlassung“ andernfalls Arbeitsverhältnis mit Kunden
    • Neuregelung zur Personalgestellung im Öffentlichen Dienst
    • Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder
    • Neuregelungen zur AÜG-Erlaubnis – das Ende der Vorratserlaubnis
    • Zeitarbeit und Mitbestimmung
    • Zeitarbeitnehmer im Arbeitskampf – vom Verweigerungsrecht zum Arbeitsverbot
  3. Neuregelungen zum Scheinwerkvertrag

    • Neuregelung: Pflicht zur ausdrücklichen Bezeichnung als „Arbeitnehmerüberlassung“
    • Neu: Rechtsfolge bei Verstoß: Arbeitsverhältnis mit Entleiher
    • Der mitbestimmte Werkvertrag?
    • Werkvertrag als Alternative zur Leiharbeit
    • On- und Off-Site-Werkverträge und deren Folgen
    • Abgrenzung Weisungsrecht / Fachliche Weisung
    • Neu: Festhaltenserklärung des Arbeitnehmers verhindert Arbeitsverhältnis mit Kunden
    • Neu: Festhaltenserklärung nur wirksam bei Mitwirkung der Bundesagentur für Arbeit
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