Altenpfleger/in
Berufsausbildung
In Warendorf

Beschreibung
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Kursart
Berufsausbildung
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Ort
Warendorf
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Dauer
3 Jahre
Ziel der Ausbildung ist die Fähigkeit zur selbstständigen, eigenverantwortlichen und ganzheitlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen. Die Ausbildungsinhalte für den Unterricht ergeben sich aus der Stundentafel der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Sie werden nicht mehr über Fächer definiert, sondern über Lernfelder. Dazu gehören zum Beispiel: Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken Alte Menschen...
Wichtige Informationen
Dokumente
- Altenpflegerin1
- Altenpflegerin2
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Wer den Beruf erlernen möchte, muss folgende Voraussetzungen mitbringen: -gesundheitliche Eignung und -Realschulabschluss bzw. einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss oder -Hauptschulabschluss, wenn außerdem eine Ausbildung als Altenpflegerhelfer/in oder Krankenpflegehelfer/in oder eine, mindestens zwei Jahre dauernde Ausbildung abgeschlossen wurde Der Einstieg in die Ausbildung ist nicht an ein Mindestalter gebunden. Die Probezeit dauert sechs Monate
Meinungen
Inhalte
Das neue Altenpflegegesetz sorgt dafür, dass Altenpflegerinnen und Altenpfleger künftig in allen Bundesländern einheitlich ausgebildet werden.
Es erhöht die Attraktivität der Ausbildung und hat Signalwirkung für die gesellschaftliche Anerkennung des Berufsstandes. Die Berufsbezeichnung "Altenpflegerinnen" bzw. "Altenpfleger" ist künftig geschützt.
Ausbildungsstruktur:
Es gibt eine schulische und eine praktische Ausbildung. Beide Bereiche werden aufeinander abgestimmt. Von den insgesamt 4.600 Stunden in den drei (bzw. fünf) Jahren entfallen auf die praktische Ausbildung 2.500 Stunden, auf den Unterricht 2.100 Stunden. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt die Altenpflegeschule.
Die Verantwortung für die praktische Ausbildung übernimmt der Träger einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung - vorausgesetzt, er betreibt selbst eine Altenpflegeschule oder hat mit einer Altenpflegeschule einen Kooperationsvertrag über die Durchführung der Ausbildung geschlossen ("Träger der praktischen Ausbildung").
Schulische Ausbildung :
Unterrichtet wird in Altenpflegeschulen. Das Lernen soll stärker auf die konkrete beruflichen Aufgaben und die Handlungsabläufe in der Altenpflege ausgrichtet werden.Die Lernfelder ermöglichen einen fächerintegrativen Unterricht.
Am Ende des Ausbildungsjahres erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis.Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.
Praktische Ausbildung:
Die praktische Ausbildung wird in einer stationären Pflegeeinrichtung und bei einem ambulanten Pflegedienst (d.h. unter anderem beim Träger der praktischen Ausbildung") absolviert. In beiden Einrichtungen zusammen sind mindestens 2.000 Stunden zu leisten.
Weitere Ausbildungsabschnitte, z.B. in Krankenhäusern mit geriatrischem Schwerpunkt oder in geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen, sind möglich.
In den Ausbildungseinrichtungen muss ein Ausbildungsplan erstellt werden.Praxisanleiterinnen und -anleiter müssen die Schülerinnen und Schüler betreuen. Lehrkräfte übernehmen die Praxisbegleitung.
Ausbildungsvertrag :
Den Ausbildungsvertrag schließt die Altenpflegeschülerin oder der Altenpflegeschüler mit dem "Träger der praktischen Ausbildung", der auch verpflichtet ist, während der gesamten Dauer der Ausbildung die Ausbildungsvergütung zu zahlen. Umschülerinnen und Umschüler erhalten Unterhaltsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Schutz der Berufsbezeichnung:
Die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung "Altenpflegerin" oder "Altenpfleger" zu führen, wird von der zuständigen Behörde erteilt bei:
bestandener Abschlußprüfung keine Anhaltspunkten für eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes und gesundheitlicher Eignung.
Ausbildungsdauer:
Die Altenpflegeausbildung dauert grundsätzlich drei Jahre (in Teilzeitform bis zu fünf Jahren).
Das gilt für Erstauszubildende ebenso wie für Umschülerinnen und Umschüler. Liegen bestimmte berufliche Vorkenntnisse vor, kann die Ausbildungsdauer verkürzt werden. Hierüber entscheiden die zuständigen Behörden der Länder.
Altenpfleger/in