Alterssicherung und Schwerbehinderung
Seminar
In Bremen und Erfurt
Beschreibung
-
Kursart
Seminar
-
Ort
-
Dauer
28 Tage
-
Beginn
nach Wahl
In diesem Seminar lernen Sie, wie der Weg in die Rente für behinderte Menschen abgesichert ist. Sie erfahren, welche Hilfen die Bundesagentur für Arbeit bietet, welche Leistungen infolge von Krankheiten oder Arbeitsunfällen gewährt werden und wann eine Erwerbsminderungsrente möglich ist. Wir informieren Sie über die Grenzen der Hinzuverdienstmöglichkeiten und Sie erhalten Checklisten und Hinweise zu Beratungs- und Auskunftsstellen. Begleiten Sie die schwerbehinderten Kollegen kompetent und praxisnah durch den
Renten-Dschungel.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Betriebsrat
Meinungen
Inhalte
Altersrente wegen Schwerbehinderung
- Altersrente bei Schwerbehinderung: Anspruchsvoraussetzung undBesonderheiten
- Renteneintrittsalter nach SGB VI - Vertrauensschutz, Wartezeit
- Rentenabschläge und Rentenbesteuerung
- Rente wegen Erwerbsminderung - grundsätzliche Gewährung alsZeitrente
- Betriebliche Altersversorgung
Beschäftigungsbrücke bis zur Rente
- Einsatz von Langzeitkonten, Teilrente und verlängerteLebensarbeitszeit
- Inklusionsvereinbarungen zu Altersteilzeit und Wertguthaben
- Einsatz von Arbeitslosen-, Krankengeld und Altersteilzeit
Beendigungsmöglichkeiten/-arten des Arbeitsverhältnisseseines schwerbehinderten Menschen
- Bei Erreichen der Altersgrenze durch Kündigung, Befristung,Aufhebungsvertrag
- Vor Erreichen der Altersgrenze durch krankheitsbedingteKündigung, verhaltensbedingte Kündigung oder betriebsbedingte Kündigung
Arbeiten im Alter
- Diskriminierungsverbote nach dem AGG und SGB IX
- Weiterbildung auch für ältere schwerbehinderte Menschen
- Verdienstsicherung auch bei nachlassender Leistungsfähigkeit
- Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung
Sonderfragen
- Altersrentner - Hinzuverdienstmöglichkeiten und -grenzen
- Weiterarbeit auch über die Regelaltersgrenze hinaus
- Achtung! Sperrfristen bei Aufhebungsverträgen
- Behinderung als Kriterium in Sozialplänen für ältere Arbeitnehmer
Alterssicherung und Schwerbehinderung