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Anlagengenehmigung - unter Berücksichtigung des Gebiets- und Artenschutzes

Seminar

In Hamburg ()

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320 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Anfänger

  • Unterrichtsstunden

    8h

  • Dauer

    1 Tag

Ziel des Praxisseminars ist es, vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung
darzustellen, welche Fragen und Problemstellungen des Gebiets- und Artenschutzes bei der Anlagengenehmigung
auftreten und wie diese gelöst werden können. In der Veranstaltung wird·ein Überblick über die aktuellen nationalen und
europarechtlichen Aspekte des Naturschutzrechts (u.a. Natura 2000 und die FFH-Verträglichkeitsprüfung,
artenschutzrechtlichen Verbote und deren Ausnahmen) mit ihrer Relevanz für die Genehmigungspraxis gegeben. Anhand
von Fallbeispielen aus der Windenergienutzung und der Planung von Tierhaltungsanlagen soll die Einordnung
naturschutzfachlicher Prüfungen in das Genehmigungsverfahren nach 9. BImSchV erläutert und mit Ihnen diskutiert
werden. Insbesondere werden Fehler aufgezeigt, die oft zu Verzögerungen im Genehmigungsverfahren führen.

Wichtige Informationen

Dokumente

  • Anlagengenehmigung-Artenschutz.pdf

Fragen & Antworten

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Meinungen

Themen

  • Gesetzgebung und Rechtsprechung
  • Anlagengenehmigung
  • Gebiet- und Artenschutz

Inhalte

Der Gebiets- und Artenschutz bereitet in der Planungspraxis im Rahmen der Anlagengenehmigung zahlreiche Probleme. Im Spannungsfeld zwischen naturschutzrechtlichen und wirtschaftlichen Interessen sehen sich die Beteiligten, Vorhabenträger, Planer und Behörden nicht selten mit einer schwierigen Einschätzung der Realisierbarkeit der geplanten Projekte und fehlender Planungs- und Rechtssicherheit konfrontiert. Ziel des Gebiets- und Artenschutzes sind der Erhalt der gesetzlich geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie der Schutz ihrer Lebensstätten und Biotope. Somit ist jede Handlung, die zu einer Beeinträchtigung oder sogar Zerstörung der Schutzgüter führt, nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verboten.

Anlagengenehmigung - unter Berücksichtigung des Gebiets- und Artenschutzes

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