Aufbauseminar Sicherheitsdatenblatt
Kurs
In Essen
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Ort
Essen
Das Zentrum elektrokompendium präsentiert das folgende Programm, mit dem Sie Ihre Kompetenzen stärken sowie Ihre gesteckte Ziele erreichen können. In dem Kurs zu dieser Schulung gibt es verschiedene Module zur Auswahl und Sie können mehr über die angebotenen Thematiken erfahren. Einfach anmelden und Zugang zu den folgenden Themen erhalten
Standorte und Zeitplan
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Beginn
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Inhalte
Seit dem 1.6.2007 ist die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 [REACH] in Kraft. U.a. müssen für als gefährlich eingestufte, registrierpflichtige Stoffe 10 t/a künftig Expositionsszenarien an das Sicherheitsdatenblatt angehängt werden. Dieses sogenannte „erweiterte“ Sicherheitsdatenblatt (ext. SDB) ist ein wichtiges Kommunikationsmittel entlang der Lieferkette. Vom Hersteller werden sowohl expositionsbezogene als auch stoffintrinsische Informationen über gefährliche Stoffe und Stoffen in Gemischen für den gewerblichen Verwender gefordert, um mögliche Gefahren bei der Anwendung und Verarbeitung, dem Transport und der Entsorgung zu erkennen, und ggf. vorbeugende Maßnahmen einzuleiten.
Im Dezember 2009 wurde zusätzlich auf EU-Ebene beschlossen, die durch Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] erforderlichen Änderungen in den Anhang II einzuarbeiten, und das europäische Sicherheitsdatenblatt dabei gleichzeitig an die Vorgaben des „Purple Books“, Anhang 4 (UN-GHS) anzugleichen. Mit der offiziellen Publikation des revidierten Anhangs II ist dieser seit dem 20. Juni 2010 bereits in Kraft. Der entsprechende ECHA Leitfaden zu diesem neuen Anhang erschien im September 2011. Wesentliche Änderungen sind u.a.: 1. Die Kennzeichnungsangaben gemäß CLP-Verordnung werden für Stoffe und Gemische künftig in Abschnitt 2 aufgeführt. 2. Für Stoffe wird die Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung spätestens ab 1.12.2010 verpflichtend. Das Sicherheitsdatenblatt muss unter Berücksichtigung ab dem 1.12.2010 auf das UN-GHS Format (Teil I des revidierten Anhangs II) umgestellt werden. Übergangsfrist bis November 2012, solange REACH, Art. 31(9) keine Revision des Sicherheitsdatenblattes fordert. 3. Für Gemische müssen nach der Umstellung auf die CLP-Kennzeichnung bis zum 31.5.2015 sowohl mindestens die „alte“ Einstufung für das Gemisch selbst (Abschnitt 2) als auch beide Einstufungen für die gefährlichen Inhaltsstoffe (Abschnitt 3) aufgeführt werden. Auch kann die „neue“ Einstufung bereits informativ angegeben werden, ohne dass eine Umstellung auf die CLP-Kennzeichnung erfolgt; ab dem 1.6.2015 treten Stoff- und Zubereitungsrichtlinie dann jedoch vollständig außer Kraft und die neue Einstufung und Kennzeichnung ist verbindlich. Ab diesem Zeitpunkt ist auf das „neue“ UN-GHS Format (Teil II des revidierten Anhangs II) umzustellen. Übergangsfrist bis 31.5.2017, solange REACH, Art. 31(9) keine Revision des Sicherheitsdatenblattes fordert. 4. Die REACH Registrierungsnummern für die gefährlichen Inhaltsstoffe eines Gemisches sind in Abschnitt 3 anonymisiert anzugeben. 5. Zahlreiche inhaltliche und strukturelle Änderungen innerhalb der 16 Hauptabschnitte inklusive der zusätzlichen Anforderungen für das „erweiterte“ Sicherheitsdatenblatt (eSDB). Die (S)Fachkunde fordert u.a. regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen. Vor diesem Hintergrund werden in diesem Seminar die wichtigen Neuerungen des Sicherheitsdatenblattes unter REACH und CLP vorgestellt.Die Elektronik-Fibel ist einfach nur genial. Einfach und verständlich, nach so einem Buch habe ich schon lange gesucht. Es ist einfach alles drin was man so als Azubi braucht. Danke für dieses schöne Werk.
Die Kommunikationstechnik-Fibel ist sehr informativ und verständlich. Genau das habe ich schon seit langem gesucht. Endlich mal ein Buch, das kurz und bündig die moderne Informationstechnik beleuchtet.
Aufbauseminar Sicherheitsdatenblatt