Sachkunde zur Erstellung der Sicherheitsdatenblätter
Kurs
In Mülheim An Der Ruhr
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Ort
Mülheim an der ruhr
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Beginn
November
Praxislehrgagn zur sicheren Umsetzung der Anforderungen aus der REACH-Verordnung.
Wichtige Informationen
Dokumente
- B11_LVQ_Sicherheitsdatenblatt_2020.pdf
- LVQ BusinessAkademie Anmeldung_2020.pdf
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
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Meinungen
Themen
- Chemikalienrecht
- Toxikologie
- GHS
- REACH
- Sachkunde
- Gefährdung
- DGUV
- TRGS
- Sicherheitsdatenblatt
- GHS-Verordnung
- SDB
- Gefahrstoff
- SVCH
- ECHA Leitlinie
Dozenten
N.N. N.N.
Produktrecht
Inhalte
Der Inverkehrbringer eines Produktes ist dafür verantwortlich, dass das Sicherheitsdatenblatt fachlich richtig und vollständig erstellt worden ist. Wichtig ist, dass dieses Dokument regelmäßig an den aktuellen Wissensstand angepasst wird. Dies ist der Fall, wenn neue Informationen Auswirkungen auf Risikomanagementmaßnahmen haben, neue Informationen über Gefährdungen verfügbar werden oder Zulassungen sowie Beschränkungen erfolgt sind. Grundsätzliche Anforderungen über das Verfassen von Sicherheitsdatenblättern enthält Artikel 31 (Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter) in Verbindung mit Anhang II (Leitfaden für die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts) der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Der Inhalt dieser Sicherheitsblätter wird durch eine „sachkundige Person“ erstellt. Der Nachweis der Sachkunde ist auf Verlangen der Behörden vorzulegen: Auszug aus dem Wortlaut von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006: "Das Sicherheitsdatenblatt ist von einer sachkundigen Person zu erstellen, die die besonderen Erfordernisse der Verwender, soweit diese bekannt sind, berücksichtigt. Wer Stoffe und Gemische in Verkehr bringt, hat sicherzustellen, dass die sachkundigen Personen entsprechende Schulungen einschließlich Auffrischungskurse erhalten haben."
714,00 Euro MwSt.-befreit; inkl. Seminarunterlagen
Sachkunde zur Erstellung der Sicherheitsdatenblätter