Sachkunde zur Erstellung der Sicherheitsdatenblätter

Kurs

In Mülheim An Der Ruhr

714 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Kurs

  • Ort

    Mülheim an der ruhr

  • Beginn

    November

die sichere Umsetzung der Anforderungen der...

Praxislehrgagn zur sicheren Umsetzung der Anforderungen aus der REACH-Verordnung.                    

Wichtige Informationen

Dokumente

  • B11_LVQ_Sicherheitsdatenblatt_2020.pdf
  • LVQ BusinessAkademie Anmeldung_2020.pdf

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Mülheim An Der Ruhr (Nordrhein-Westfalen, NRW)
Karte ansehen
Ruhrorter Straße 47, 45478

Beginn

NovemberAnmeldung möglich

Hinweise zu diesem Kurs


Um sich für den Kurs anzumelden, rufen Sie die folgende PDF auf und wählen rechts oben die Funktion "Dokument speichern". Setzen Sie den Haken auf "öffnen mit Adobe Acrobat". Sie können die Anmeldung nun direkt ausfüllen. Im Feld „Unterschrift“ können Sie entweder eine Signatur einfügen und uns das Dokument wieder ausgefüllt zurückmailen, oder Sie drucken die PDF-Datei aus und schicken sie uns ausgefüllt per Mail oder Fax zu.

Fragen & Antworten

Ihre Frage hinzufügen

Unsere Berater und andere Nutzer werden Ihnen antworten können

Wer möchten Sie Ihre Frage beantworten?

Geben Sie Ihre Kontaktdaten ein, um eine Antwort zu erhalten

Es werden nur Ihr Name und Ihre Frage veröffentlicht.

Meinungen

Themen

  • Chemikalienrecht
  • Toxikologie
  • GHS
  • REACH
  • Sachkunde
  • Gefährdung
  • DGUV
  • TRGS
  • Sicherheitsdatenblatt
  • GHS-Verordnung
  • SDB
  • Gefahrstoff
  • SVCH
  • ECHA Leitlinie

Dozenten

N.N. N.N.

N.N. N.N.

Produktrecht

Inhalte

Der Inverkehrbringer eines Produktes ist dafür verantwortlich, dass das Sicherheitsdatenblatt fachlich richtig und vollständig erstellt worden ist. Wichtig ist, dass dieses Dokument regelmäßig an den aktuellen Wissensstand angepasst wird. Dies ist der Fall, wenn neue Informationen Auswirkungen auf Risikomanagementmaßnahmen haben, neue Informationen über Gefährdungen verfügbar werden oder Zulassungen sowie Beschränkungen erfolgt sind. Grundsätzliche Anforderungen über das Verfassen von Sicherheitsdatenblättern enthält Artikel 31 (Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter) in Verbindung mit Anhang II (Leitfaden für die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts) der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.


Der Inhalt dieser Sicherheitsblätter wird durch eine „sachkundige Person“ erstellt. Der Nachweis der Sachkunde ist auf Verlangen der Behörden vorzulegen: Auszug aus dem Wortlaut von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006: "Das Sicherheitsdatenblatt ist von einer sachkundigen Person zu erstellen, die die besonderen Erfordernisse der Verwender, soweit diese bekannt sind, berücksichtigt. Wer Stoffe und Gemische in Verkehr bringt, hat sicherzustellen, dass die sachkundigen Personen entsprechende Schulungen einschließlich Auffrischungskurse erhalten haben."


714,00 Euro MwSt.-befreit; inkl. Seminarunterlagen


Sachkunde zur Erstellung der Sicherheitsdatenblätter

714 € zzgl. MwSt.