Aufsicht führende Person für Versammlungsstätten (Technik und Aufsicht)
Kurs
In Mülheim An Der Ruhr
Beschreibung
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Kursart
Kurs
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Ort
Mülheim an der ruhr
Besondere Maßnahmen, die durch COVID-19 nötig sind, um eine sichere und gesetzeskonforme Veranstaltung durchzuführen, werden aufgezeigt und anhand von Beispielen erörtert.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
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Meinungen
Themen
- Veranstaltung
- Arbeitsschutz
- Führung
- Leitung
- Versammlungsstätten
- Schutzziele
- Betriebsmittel
- Unfallverhütung
- Aufsicht
- Aufsichtsbehörde
- Aufsichtsperson
Dozenten
N.N. N.N.
Produktrecht
Inhalte
Für Betreiber von Versammlungsstätten und Organisatoren von Veranstaltungen in Räumlichkeiten und Gebäuden wie Konzerthäusern, großen Ausstellungsräumen, Messen, Stadthallen, Bürgerhäusern, Schulaulen- und foyers, Mehrzweckhallen, etc. hat die Sicherheit der Besucher oberste Priorität.
Insbesondere in der kulturellen Unterhaltung stehen zudem spannende und atemberaubende Aspekte im Vordergrund. Das Recht auf künstlerische Freiheit stößt an Grenzen, wenn andere schutzwürdige Rechte verletzt werden. Hier erlangen organisatorische Maßnahmen und persönliche Schutzmaßnahmen eine besondere Bedeutung. Aufsicht führende Personen beraten den Unternehmer bzw. Betreiber einer Veranstaltungsstätte hinsichtlich der sicheren Durchführung einer Veranstaltung.
Sie schlagen ihm die aufgrund bau- und arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften erforderlichen Maßnahmen vor und haben darüber hinaus die in dieser Betriebs- und Nutzungsordnung festgelegten Aufgaben und Befugnisse. Als Aufsicht führende Personen gelten Personen, die durch entsprechende Qualifizierungen mit den speziellen Belangen eines Veranstaltungsbetriebes vertraut gemacht worden sind und anschließend regelmäßig über Gefährdungen und erforderliche Sicherheitsmaßnahmen beim Betrieb der Veranstaltungsstätte unterwiesen wurden.
Zusammen mit einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik muss das (sachkundige) Personal fähig sein, die sichere Durchführung von Veranstaltungen u. a. durch ein frühzeitiges Erkennen von Sicherheitsmängeln und die Einleitung notwendiger Maßnahmen zu gewährleisten.
Aufsicht führende Person in Versammlungsstätten
680,00 Euro Die Lehrgänge sind steuerfrei nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG.
Zusätzliche Informationen
Aufsicht führende Person für Versammlungsstätten (Technik und Aufsicht)