Das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU enthalten zahlreiche spezielle Verfahrensvorschriften, die im Wesentlichen von den im allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht geltenden Regeln abweichen und daher speziell anzuwenden sind. Im Seminar werden diese Besonderheiten erläutert und der Aufbau einer ausländerrechtlichen Entscheidung mit den Seminarteilnehmern erörtert und diskutiert.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Berlin
Karte ansehen
Beginn
auf Anfrage
Fragen & Antworten
Ihre Frage hinzufügen
Unsere Berater und andere Nutzer werden Ihnen antworten können
Wir überprüfen Ihre Frage, um sicherzustellen, dass sie an die Veröffentlichungsstandards anpasst. Nach Ihren Antworten haben wir auch entdeckt, dass Sie für diesen Kurs möglicherweise nicht anmelden können. Entweder das wegen Ihrer Ausbildung sein können oder Ihrer Lage und so weiter. Auf jedem Fall wird es besser wenn Sie es mit Ihrer Ausbildungsstätte erkären.
Vielen Dank!
Wir überprüfen Ihre Frage und werden diese in Kürze veröffentlichen.
Oder bevorzugen Sie, dass das Zentrum Sie kontaktiert?
Meinungen
Haben Sie diesen Kurs belegt? Teilen Sie Ihre Meinung
Inhalte
Schwerpunkte:
Anforderungen an den Verwaltungsakt - Aufbau einer Entscheidung
Schriftformerfordernis, Begründungspflicht, Besonderheiten
Antragsverfahren (§ 81 AufenthG), Antragstellung türkischer Assoziationsberechtigter, Erteilung von Amts wegen
Wirkungen der Antragstellung nach § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG, Anordnung der Fiktionswirkung bei verspäteter Antragstellung (unbillige Härte), Fiktionsbescheinigung, Auslandsreisen mit Fiktionsbescheinigung
Bescheinigung über die beschränkte Fortgeltungswirkung nach § 84 Abs. 2 Satz 2 AufenthG
Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels mit Rückwirkung (§ 84 Abs. 2 Satz 3 AufenthG)
Aussetzung der ausländerbehördlichen Entscheidung (§ 79 Abs. 2 AufenthG)
Ausschluss des Widerspruchs nach Ausländer- und Asylrecht
Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO
Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht (§ 58 Abs. 2 AufenthG) und Duldung (§ 60a AufenthG)
FreizügG/EU: Nachweisobliegenheiten, Glaubhaftmachung, vollziehbare Ausreisepflicht bei Rechtsverlustfeststellung