Bayerisches Pflegequalitätsgesetz
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Kursart
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Zum 01.08.2008 trat das neue bayerische Qualitätsgesetz in Kraft. Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Frauen (StMAS) will damit nicht nur die Qualität der Pflege in den Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe sondern auch die Qualität der Heimaufsichtsbehörden weiter stärken. Gerichtet an: Behindertenhilfe/Altenhilfe
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Inhalte
Die GAB behandelt folgende Themen:
Dr. Stefan Ackermann, GAB München, Projektleiter des Projektes "Entwicklung einheitlicher Prüfstandards für die Heimaufsicht und Erarbeitung eines entsprechenden Weiterbildungskonzepts für die Heimaufsichtsbehörden in Bayern"
Hintergrund:
Zum 01.08.2008 trat das neue bayerische Qualitätsgesetz in Kraft. Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Frauen (StMAS) will damit nicht nur die Qualität der Pflege in den Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe sondern auch die Qualität der Heimaufsichtsbehörden weiter stärken. In diesem Zusammenhang erteilte das StMAS der GAB München den Auftrag zur Entwicklung eines Prüfleitfadens und eines Weiterbildungskonzeptes für die Heimaufsicht in Bayern. Dieser Prüfleitfaden wurde von der GAB München in Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht erstellt und liegt nun vor.
- Was sind die Anforderungen des Pflegequalitätsgesetzes?
- Wie entstand der Prüfleitfaden für die Heimaufsicht?
- Die Ausrichtung des Prüfleitfadens (weg von der Checkliste hin zur Wahrnehmung - Weg von der Orientierung an den Strukturen der Heimaufsicht hin zur Orientierung am Bewohner und an der Selbstverantwortung und Selbststeuerung der Einrichtungen)
- Der Aufbau des Prüfleitfadens und die Unterstützungssysteme im Hintergrund (Prüfhandbuch, QM-Handbuch, Ausbildung zum Auditor)
- Die Leitsätze der Heimbegehung
- Das Prinzip der Schlüsselsituationen
- Exemplarische Schlüsselsituationen
- Einheitliche Berichte
Dr. Stefan Ackermann, GAB München, Projektleiter des Projektes "Entwicklung einheitlicher Prüfstandards für die Heimaufsicht und Erarbeitung eines entsprechenden Weiterbildungskonzepts für die Heimaufsichtsbehörden in Bayern"
Hintergrund:
Zum 01.08.2008 trat das neue bayerische Qualitätsgesetz in Kraft. Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Frauen (StMAS) will damit nicht nur die Qualität der Pflege in den Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe sondern auch die Qualität der Heimaufsichtsbehörden weiter stärken. In diesem Zusammenhang erteilte das StMAS der GAB München den Auftrag zur Entwicklung eines Prüfleitfadens und eines Weiterbildungskonzeptes für die Heimaufsicht in Bayern. Dieser Prüfleitfaden wurde von der GAB München in Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht erstellt und liegt nun vor.
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