Benutzung von Marken

Seminar

Online

690 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Intensivseminar berufsbegleitend

  • Niveau

    Mittelstufe

  • Methodik

    Online

  • Dauer

    1 Tag

So machen Sie alle Rechte geltend – rechtliche Voraussetzungen zur Glaubhaftmachung.
Überblick über die aktuelle Rechtsprechung
EuGH, EuG und BGH

Wichtige Informationen

Mit Bildungsgutschein

Hinweise zu diesem Kurs

Dieses Fachseminar zeigt Ihnen die gesetzlichen Grundlagen auf und gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung EuGH, EuG und BGH. Welche Voraussetzungen der rechtserhaltenden Benutzung von deutschen Marken sowie deren Glaubhaftmachung müssen erfüllt werden? Wie weisen Sie die rechtserhaltende Benutzung von Unionsmarken nach (Umfang, Dauer, Gebiet etc.)? Wie grenzen Sie ernsthafte Benutzung von Scheinbenutzung ab? Was gilt für die Benutzung durch Dritte, Abweichungen von der eingetragenen Form, berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung, Einrede der mangelnden Benutzung, Glaubhaftmachung der Benutzung etc.?

• Markensachbearbeiter
• Assistenten
• Bürofachkräfte
• Paralegals
• Patentanwaltsfachangestellte
• Formalsachbearbeiter
• Markenreferenten
und alle, die Benutzungsunterlagen erbringen müssen

Mit Teilnahmezertifikat für Rechtsanwälte ist das Seminar im Sinne von § 15 FAO anerkannt

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Meinungen

Themen

  • Glaubhaftmachung der Benutzung
  • Benutzung von Deutschen Marken
  • Ernsthafte Benutzung
  • Abgrenzung
  • Benutzung von europäischen Marken
  • Benutzung durch dritte
  • Umfang der benutzung
  • Dauer der Benutzung
  • Nichtbenutzung
  • Ausfuhr

Dozenten

Jana Bogatz

Jana Bogatz

Rechtsanwälting

Inhalte

Gesetzliche Grundlagen

Überblick über die aktuelle Rechtsprechung
EuGH, EuG und BGH

Voraussetzungen der rechtserhaltenden Benutzung
von deutschen Marken sowie deren Glaubhaftmachung

  • Umfang und Dauer der Benutzung

  • Ernsthafte Benutzung (Abgrenzung von Scheinbenutzung)

  • Funktionsgemäße Benutzung
    (Abgrenzung von firmenmäßiger Benutzung)

  • Benutzung durch Dritte/ Lizent

  • Abweichungen von der eingetragenen Form

  • Waren ausschließlich für den Export

  • Berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung

  • Einrede der mangelnden Benutzung

  • Glaubhaftmachung der Benutzung, Zwischenrechte

Voraussetzungen der rechtserhaltenden Benutzung von Unionsmarken sowie deren Nachweis

  • Umfang und Dauer der Benutzung

  • Ernsthafte Benutzung (Abgrenzung von Scheinbenutzung)

  • Funktionsgemäße Benutzung
    (Abgrenzung von firmenmäßiger Benutzung)

  • Gebiet der Benutzung („in der Union“)

  • Benutzung durch Dritte/Lizenz

  • Abweichungen von der eingetragenen Form

  • Waren ausschließlich für den Export

  • Berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung

  • Nachweis der Benutzung, Zwischenrechte

Zusätzliche Informationen

 

Benutzung von Marken

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