Berufskraftfahrer Weiterbildung Modul I bis V
Seminar
In Ulm
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Anfänger
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Ort
Ulm
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Unterrichtsstunden
35h
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Dauer
5 Tage
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sieht alle fünf Jahre eine Fortbildung vor. Absolvieren müssen diese alle im gewerblichen Verkehr tätigen Berufskraftfahrer. Weiterbildung und Unterrichtsmaterialien sind dabei, je nach Zielgruppe, individuell auf LKW-Fahrer oder KOM-Fahrer zugeschnitten. Neben diesen und weiteren Seminaren für Kraftfahrer gehören zudem auch Schulungen für KEP-Fahrer zum Angebot der DEKRA Akademie.
Wichtige Informationen
Mit Bildungsgutschein
Dieser Kurs ist als Bildungsurlaub anerkannt
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Themen
- LKW
- Berufskraftfahrer
- Kraftfahrer
- Module
- 95
- 95 Module
- Berufskraftfahrer Weiterbildung
- Kraftfaher
- Lkw weiterbildung
- Weiterbildung bkf
Dozenten
Mario Rehm
Mathe, MIKP, Leistungserstellung
Inhalte
LKW- und KOM-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis der Klasse C oder D zu gewerblichen Zwecken einsetzen, müssen alle fünf Jahre eine Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden absolvieren. Die Kraftfahrer-Weiterbildung dient als Grundlage für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein und soll besondere tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Ziel ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern, das wirtschaftliche Fahrverhalten zu optimieren und europaweit einen einheitlichen Aus- und Weiterbildungsstand zu erreichen.
Den Umfang sowie die Inhalte der Weiterbildung legt die Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) fest. Sie sieht insgesamt 35 Stunden vor, wobei jede zusammenhängende Unterrichtseinheit mindestens sieben Stunden betragen muss.
Berufskraftfahrer Weiterbildung Modul I bis V