Berufskraftfahrer Weiterbildung Modul I bis V

Seminar

In Ulm

500 € MwSt.-frei

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Niveau

    Anfänger

  • Ort

    Ulm

  • Unterrichtsstunden

    35h

  • Dauer

    5 Tage

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sieht alle fünf Jahre eine Fortbildung vor. Absolvieren müssen diese alle im gewerblichen Verkehr tätigen Berufskraftfahrer. Weiterbildung und Unterrichtsmaterialien sind dabei, je nach Zielgruppe, individuell auf LKW-Fahrer oder KOM-Fahrer zugeschnitten. Neben diesen und weiteren Seminaren für Kraftfahrer gehören zudem auch Schulungen für KEP-Fahrer zum Angebot der DEKRA Akademie.

Wichtige Informationen

Mit Bildungsgutschein

Dieser Kurs ist als Bildungsurlaub anerkannt

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Ulm (Baden-Württemberg)
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Liststraße 1, 89079

Beginn

auf Anfrage

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Dozenten

Mario Rehm

Mario Rehm

Mathe, MIKP, Leistungserstellung

Inhalte

LKW- und KOM-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis der Klasse C oder D zu gewerblichen Zwecken einsetzen, müssen alle fünf Jahre eine Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden absolvieren. Die Kraftfahrer-Weiterbildung dient als Grundlage für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein und soll besondere tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Ziel ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern, das wirtschaftliche Fahrverhalten zu optimieren und europaweit einen einheitlichen Aus- und Weiterbildungsstand zu erreichen.

Den Umfang sowie die Inhalte der Weiterbildung legt die Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) fest. Sie sieht insgesamt 35 Stunden vor, wobei jede zusammenhängende Unterrichtseinheit mindestens sieben Stunden betragen muss.

Berufskraftfahrer Weiterbildung Modul I bis V

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