Betreuungskraft für ambulante Dienste gemäß §§ 45a SGB XI (§8 AnFöVo)
Kurs
In Kempen
Beschreibung
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Kursart
Intensivkurs
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Niveau
Anfänger
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Ort
Kempen
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Unterrichtsstunden
40h
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Dauer
2 Wochen
Mit Inkrafttreten der „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen“ (AnFöVo) am 01.01.2017 haben sich die Bedingungen für die Tätigkeit in der ambulanten Betreuung von Senioren verändert. Um die Tätigkeiten in der häuslichen Versorgung durchführen zu können, ist die Basisqualifizierung mit einem Stundenumfang von 40 Stunden erforderlich.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Themen
- Betreuung
- Ambulante Betreuung
- Alltagsbegleiter
- Basisqualifikation
- Demenz
- Betreuungskraft
- Betreuungsassistenz
- AnFöVo
- Kurzausbildung
- Kreativität
Dozenten
Dozent Dozentin
PDL
Inhalte
Mit Inkrafttreten der „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen“ (AnFöVo) am 01.01.2017 haben sich die Bedingungen für die Tätigkeit in der ambulanten Betreuung von Senioren verändert. Um die Tätigkeiten in der häuslichen Versorgung durchführen zu können, ist die Basisqualifizierung mit einem Stundenumfang von 40 Stunden erforderlich.
Der Beruf der Betreuungskraft ist in unserer heutigen Zeit sehr wichtig, da es immer mehr ältere Menschen gibt, die betreut werden müssen. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand und/oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können. Die zusätzlichen Betreuungskräfte haben Zeit, sich um die Sorgen der Betreuungsbedürftigen zu kümmern und ihnen Zuwendung zu geben. Hierzu gehören u.a. malen und basteln, handwerkliche Arbeiten, leichte Gartenarbeit, kochen und backen, Spaziergänge, etc.
Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat „Basisqualifikation - Betreuungskraft gemäß §45a SGB XI (§8 AnFöVo)“, in dem der Teilnahmeerfolg, die Dauer der Weiterbildung, die Gesamtstundenzahl und die Inhalte aufgeführt werden.
Betreuungskraft für ambulante Dienste gemäß §§ 45a SGB XI (§8 AnFöVo)