Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz nach §§ 64 - 66 Wasserhaushaltsgesetz (Grundkurs)
Seminar
In Berlin
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Anfänger
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Ort
Berlin
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Unterrichtsstunden
7h
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Dauer
3 Tage
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Beginn
nach Wahl
Rechtliche Grundlagen
Wasserhaushaltsgesetz
Bundesimmissionsschutzgesetz
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Europäische Wasserrahmenrichtlinie
Abwasserverordnung
Grundwasserverordnung
Trinkwasserverordnung
Oberflächengewässerverordnung
Rechte und Pflichten des Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz
Haftungsrechtliche Fragen
Grundlagen der Abwasserbeseitigung
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
LAU/HBV Anlagen
Technische Regeln wassergefährdender Stoffe
Praxisbeispiele
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Hinweise zu diesem Kurs
Nach Absolvierung des dreitägigen Seminars kennen die Teilnehmer Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz und sind befähigt, erforderliche Maßnahmen im Betrieb sicher umsetzen.
Das Seminar richtet sich an alle Personen des betrieblichen Umweltschutzes, die sich zum Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz ausbilden lassen möchten und als solche in ihrem Unternehmen Verantwortung übernehmen werden.
Dieser Lehrgang ist als Präsenzveranstaltung oder Onlinekurs buchbar.
Meinungen
Themen
- Gewässerschutz
- Umweltmanagement
- Wasserwirtschaft
- Bundes-Immissionsschutzgesetz
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
Dozenten
Michael Timm
Abfall-, Energie- und Umweltmanagement
Inhalte
Unternehmen, die pro Tag mehr als 750 m³ Abwasser einleiten, haben gemäß § 64 Wasserhaushaltsgesetz einen Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz (=Gewässerschutzbeauftragten) zu bestellen. Dieser Grundlehrgang vermittelt die hierfür im Gesetz geforderte Fachkunde nach § 66 WHG i.V.m. § 55 BImSchG.
Im Seminar wird den Teilnehmern das für die spätere Tätigkeit relevante Know-how praxisnah vermittelt. Der Gewässerschutzbeauftragte berät den Gewässernutzer und verfasst einmal jährlich einen Bericht über geplante und umgesetzte Maßnahmen des Gewässerschutzes. Zu seinen Aufgaben zählen neben der Kontrolle der Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften und der Funktion und Wartung von Abwasseranlagen auch die wasserschutzrechtliche Unterweisung von Mitarbeitern. Der Gewässerschutzbeauftragte klärt über die vom Unternehmen verursachten Gewässerbelastungen auf und wirkt auf eine Reduzierung und Vermeidung des Abwasseranfalls hin. Er ist daher auch an der Entwicklung entsprechender geeigneter Verfahren beteiligt.
Neben der korrekten Anwendung der relevanten Umweltgesetze und deren zahlreichen Nebenbestimmungen, wird im Lehrgang explizit auf Anforderungen der Anlagensicherheit, technische Regeln und haftungsrechtliche Fragen eingegangen. Nach Absolvierung des dreitägigen Seminars kennen die Teilnehmer Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz und sind befähigt, erforderliche Maßnahmen im Betrieb sicher umsetzen.
Zusätzliche Informationen
Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz nach §§ 64 - 66 Wasserhaushaltsgesetz (Grundkurs)