Brandschutz- und Evakuierungshelfer gemäß § 10 ArbSchG und ASR A2.2.

Seminar

In Köln

Preis auf Anfrage

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Köln

  • Beginn

    nach Wahl

TÜV Rheinland Akademie GmbH Kurzbeschreibung: Ein wichtiger Baustein im betrieblichen Brandschutz ist die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten und die Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern nach § 10 ArbSchG und ASR 2.2. Die entsprechende Gefährdungsbeurteilung legt fest, wie viele

Standorte und Zeitplan

Lage

Beginn

Köln (Nordrhein-Westfalen, NRW)
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Universitätsstr. 33 50931, 50441

Beginn

nach WahlAnmeldung möglich

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Themen

  • Brandschutz

Inhalte


Bildungsziel: Sie erwerben die erforderlichen Kenntnisse zur Brandverhütung sowie zu Sofortmaßnahmen im Brandfall gemäß ASR A2.2. Sie kennen Ihre Aufgabe als Brandwache. Sie wissen, welche organisatorischen und koordinierenden Aufgaben Sie als Evakuierungshelfer für eine sichere Räumung des Gebäudes und die Evakuierung übernehmen müssen. Sie kommen mit dieser Unterweisung der Unterweisungsverpflichtung nach ASR A2.2 nach.

Beschreibung:

Rechtliche Grundlagen (§ 10 ArbSchG, ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182))
Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
Die betriebliche Brandschutzorganisation
Aufgaben, Rechte und Pflichtendes Brandschutz- / Evakuierungshelfers
Mitwirkung im betrieblichen Brandschutzmanagement
Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
Erkennen von Brandgefahren
Sicherheitsmaßnahmen bei Feuerarbeiten (Schweißen, Brennschneiden, Löten)
Verhalten im Brandfall
Alarmpläne und Notfallpläne
Flucht- und Rettungspläne
Organisation an Sammelstellen
Unterstützung bei Planung, Vorbereitung und Durchführung von Evakuierungsübungen
Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten
Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen (Feuerlöschern, Wandhydranten, Löschdecken)
Praktische Demonstrationen (Metallbrand, Staubexplosion, Fettexplosion, Druckgefäßzerknall)



Brandschutz- und Evakuierungshelfer gemäß § 10 ArbSchG und ASR A2.2.

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