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Das Flexi-Rentengesetz und die aktuellen Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung

Seminar

In Bonn ()

790 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Praktisches Seminar berufsbegleitend

  • Niveau

    Mittelstufe

  • Dauer

    1 Tag

Durch das neue Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand (Flexi-Rentengesetz) wird das Weiterarbeiten neben dem Bezug einer vorzeitigen Altersrente seit dem 01. Juli 2017 flexibler gestaltbar. Die Möglichkeit, vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilzeitarbeit durch eine Teilrente zu ergänzen, wird verbessert. Teilrente und Hinzuverdienst werden flexibel und individuell miteinander kombinierbar. Hinzuverdienst wird im Rahmen einer Jahresbetrachtung stufenlos bei der Rente berücksichtigt.

Das gilt auch für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Wer eine vorgezogene Vollrente wegen Alters bezieht und weiterarbeitet, erhöht dadurch künftig regelmäßig den Rentenanspruch. Auch Vollrentnerinnen und Vollrentner sind fortan in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig (auch bei einem Mini-Job), bis sie die Regelaltersgrenze erreichen. Um einen Anreiz für eine Beschäftigung auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu setzen, wird die Möglichkeit geschaffen, auf die dann bestehende Versicherungsfreiheit zu verzichten. Die Beschäftigten können so weitere Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben und ihren Rentenanspruch noch erhöhen.

Die bestehenden Regelungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen (künftig möglich in der Regel ab 50. Lebensjahr) sind jetzt flexibler gestaltet worden. In bestimmten Fällen werden die Erwerbsminderungsrenten wieder während des Monats beginnen.

Wichtige Informationen

Dokumente

  • SDL-Akademie-Gesamtkatalog-bAV-Rentenrecht.pdf

Hinweise zu diesem Kurs

Dieses Seminar informiert Sie aktuell über die umfangreichen Änderungen und Neuregelungen.

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Meinungen

Themen

  • Rentenversicherung
  • Flexi-Gesetz
  • Flexi-Rente
  • Rentengesetz
  • Reformen
  • Gesetzlichen Rentenversicherung
  • Zeitwertkonten
  • Hinzuverdienstdeckel
  • Hinzuverdienstgrenze
  • Rente

Dozenten

Harald Rihm

Harald Rihm

Renten- und Sozialexperte

Wolfgang Wehowsky

Wolfgang Wehowsky

Renten- und Sozialexperte

Inhalte

  • Bisherige Regelungen beim Zusammentreffen von Rente und Arbeitsverdienst
  • Ziel der Neuregelung: Flexibles Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze und darüber hinaus ermöglichen
  • Neue Begriffe: Hinzuverdienstdeckel, untere Hinzuverdienstgrenze, höchste Entgeltpunkte der letzten 15 Kalenderjahre vor Rentenbeginn
  • Ermittlung des zu 40 v. H. anrechenbaren Betrages, der die Hinzuverdienstgrenze überschreitet
  • Prognose mit Schätzung des zukünftigen Hinzuverdienstes
  • Ermittlung der Teilrente
  • Spitzabrechnung über den im letzten Kalenderjahr tatsächlich erzielten Hinzuverdienst und erneute Prognose des zukünftigen Hinzuverdienstes jeweils am 01. Juli eines Jahres
  • Bessere Information in der Rentenauskunft über die Gestaltungsmöglichkeiten des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand
  • Frühere und flexiblere Zahlung zusätzlicher Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen
  • Geplante Verlängerung der Zurechnungszeit bei Renten wegen Erwerbsminderung und des Todes vom 62. bis zum 65. Lebensjahr (2018-2024)
  • Angleichung der Renten in Ost und West von 2018-2025 usw.
  • Flexirente und Zeitwertkonten – aktuell keine (!) gesetzlich vorgesehene Kombination

Das Flexi-Rentengesetz und die aktuellen Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung

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