Das Informationsfreiheitsgesetz in der Praxis der Jobcenter - Handlungsempfehlungen nach der Arbeitshilfe der Bundesagentur für Arbeit

Seminar

In Berlin

190 € zzgl. MwSt.

Beschreibung

  • Kursart

    Seminar

  • Ort

    Berlin

  • Dauer

    1 Tag

  • Beginn

    Juni

Die Arbeitshilfe der Bundesagentur für Arbeit (gültig vom 01.01.2013 bis 31.12.2017) zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bietet den Beschäftigten der Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) eine Grundlage für den Umgang mit Anfragen nach dem IFG. Das Seminar vermittelt vertiefende Erläuterungen zum IFG. Es wird insbesondere auf das Zusammenspiel von Akteneinsichtsrechten und laufenden Verfahren sowie auf Fragen der Betroffenheit Dritter im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft eingegangen. Ein Schwerpunkt wird auf den Umgang mit rechtsmissbräuchlichen Anfragen gesetzt. Anhand von Praxisbeispielen und aktueller Rechtsprechung werden die Anwendung der Arbeitshilfe besprochen und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt.

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Berlin
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JuniAnmeldung möglich

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Inhalte

Schwerpunkte: Wer nutzt das IFG nach der aktuellen Evaluation des Bundes? Nebeneinander von Anfragen nach dem IFG und Akteneinsichtsrechten Die Bedarfsgemeinschaft und die Betroffenheit Dritter Umgang mit rechtsmissbräuchlichen Anfragen Praxisbeispiel: Veröffentlichung von Namenslisten der Mitarbeiter von Jobcentern Ermessensentscheidung bei den Kosten

Zusätzliche Informationen

0629SOA010G

Das Informationsfreiheitsgesetz in der Praxis der Jobcenter - Handlungsempfehlungen nach der Arbeitshilfe der Bundesagentur für Arbeit

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