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Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 01/11/2015 wird es erstmals bundesweit einheitliche und unmittelbar geltende melderechtliche Vorschriften für alle Bürger geben. Das Bundesmeldegesetz sieht eine Stärkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Einwohner vor und baut für die Wirtschaft Bürokratiekosten in Höhe von rund 117 Millionen Euro pro Jahr ab. Außerdem werden der Online-Zugang öffentlicher Stellen zu Meldedatenbeständen verbessert und die Bekämpfung von Scheinanmeldungen intensiviert. Mit dem Gesetz sind wesentliche Neuregelungen verbunden. Im Seminar wird das neue Bundesmeldegesetz, auch mit Hinweisen auf die bisher bestehenden landesrechtlichen Regelungen, kompetent vorgestellt und es werden Fragen beantwortet.
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Berlin
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Inhalte
Schwerpunkte:
Meldebehörde als örtliche Ordnungsbehörde (Gefahrenabwehr)
Durchsetzen des Melderechts (Ordnungsverfügungen)
Mitwirkungspflichten des Wohnungsgebers zur Verhinderung von Scheinanmeldungen, Prüfen der Angaben zum Eigentümer durch Zugriff der Meldebehörde auf die Datenbank Grundbesitzabgaben
Befreiung von der allgemeinen Meldepflicht
Besondere Meldepflichten (Hotels, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime)
Datenübermittlungen, automatisierter Abruf durch Behörden(Bundes- und Landesbehörden)
Einrichten von Portalen und Spiegelregistern; Melderegisterauskünfte (einfache, erweiterte, Gruppenauskünfte)
Datenschutz, Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Änderungen im Zusammenhang mit Auskunftssperren
Einrichten von Dienstsperren der Sicherheitsbehörden, Bearbeiten von Datenübermittlungen und Melderegisterauskünften
Auskunftssperren für Privatpersonen
Einrichten eines bedingten Sperrvermerks
Zusätzliche Informationen
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