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Der Schwerbehindertenbeauftragte des Arbeitgebers
Seminar
In Hamburg ()
Beschreibung
-
Kursart
Seminar
Der Beauftragte des Arbeitgebers hat den Arbeitgeber in Angelegenheiten, die schwerbehinderte Menschen betreffen, verantwortlich zu vertreten. In Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat soll er die Eingliederung und Teilhabe schwerbehinderter Kollegen fördern, ihre Interessen vertreten und ihnen beratend zur Seite stehen, angefangen bei der Neubesetzung von Stellen über Bewerbungsgespräche, Fragen der Arbeitsplatzgestaltung bis hin zu Regelungen der Arbeitszeit.
In dieser Veranstaltung lernen Sie wichtige Informationsquellen, Hilfsmittel und Unterstützungsmöglichkeiten sowie die für Ihre Arbeit wichtigen Regelungen des SGB IX kennen.
Meinungen
Inhalte
Der Beauftragte des Arbeitgebers hat den Arbeitgeber in Angelegenheiten, die schwerbehinderte Menschen betreffen, verantwortlich zu vertreten. In Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat soll er die Eingliederung und Teilhabe schwerbehinderter Kollegen fördern, ihre Interessen vertreten und ihnen beratend zur Seite stehen, angefangen bei der Neubesetzung von Stellen über Bewerbungsgespräche, Fragen der Arbeitsplatzgestaltung bis hin zu Regelungen der Arbeitszeit.
In dieser Veranstaltung lernen Sie wichtige Informationsquellen, Hilfsmittel und Unterstützungsmöglichkeiten sowie die für Ihre Arbeit wichtigen Regelungen des SGB IX kennen.
Behinderung, Schwerbehinderung und Gleichstellung im Sinne des SGB IX
- Feststellung der Schwerbehinderung
- Grad der Behinderung und versorgungsmedizinische Grundsätze
- Gleichstellungsantrag, Rechtsmittel
Überblick über die Aufgaben des Schwerbehindertenbeauftragten
- Verantwortliche Vertretung des Arbeitgebers
- Beteiligung bei der Einstellung von Mitarbeitern
- Abschluss von Integrationsvereinbarungen und Präventionsförderung
- Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung (SBV) und dem Betriebs- bzw. Personalrat
- Verbindungsperson zur Bundesagentur für Arbeit und zum Integrationsamt
Besondere Rechte der schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmer
- Behinderungsgerechte Beschäftigung, Arbeitszeit und Mehrarbeit
- Zusatzurlaub, Übertragung und Abgeltung von Urlaub
- Kündigungsschutz, Schutz vor Diskriminierung – AGG
Beauftragte des Arbeitgebers, Vertrauensleute der Schwerbehinderten
ZieleSie erhalten
- einen praxisorientierten Überblick,
- lernen die für Ihre Arbeit wichtigen Regelungen des SGB IX kennen,
- machen sich mit der rechtlichen Situation schwerbehinderter Arbeitnehmer vertraut
Der Schwerbehindertenbeauftragte des Arbeitgebers