Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge
Seminar
In Erfurt
Beschreibung
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Kursart
Seminar
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Niveau
Fortgeschritten
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Ort
Erfurt
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Dauer
1 Tag
Die Teilnehmer erhalten umfangreiche Arbeitsunterlagen mit vielen praktischen Fallbeispielen, Übersichten und Schaubildern, die zum besseren Verständnis der komplizierten Materie beitragen.
Standorte und Zeitplan
Lage
Beginn
Beginn
Meinungen
Dozenten
Hartmut Loy
Dozent
Dipl.-Finanzw.
Inhalte
Das Thema "Abgeltungsteuer" wird für die Vertreter der steuerberatenden Berufe in Anbetracht der erstmals nach neuem Recht zu erstellenden ESt-Erklärungen für 2009 nun langsam so richtig praxisrelevant. Hier geht es u. a. um verbleibende Veranlagungsfälle, gesetzliche Ausnahmen von der Abgeltungsteuer, Korrekturen des Steuerabzugs in bestimmten Fällen in der Veranlagung, neue Steuerbescheinigungen und Erträgnisaufstellungen der Banken, das Ausfüllen der Anlagen KAP, AUS und SO für 2009 sowie die Verlustverrechnung einschl. "Altverlusten". Vor diesem Hintergrund wird ein Schwerpunkt die Besprechung des umfangreichen und hoffentlich viele derzeit noch offene Zweifelsfragen klärenden Einführungsschreibens der Finanzverwaltung zur Abgeltungsteuer sein. Der Rohentwurf dieses BMF-Schreibens liegt aktuell bereits vor; die abschließende Fassung soll noch in diesem Jahr veröffentlicht werden.
Konkrete Hinweise zu steueroptimierten Gestaltungsüberlegungen im Zusammenhang mit der Abgeltungsteuer runden das Seminar ab.
Die Teilnehmer erhalten umfangreiche Arbeitsunterlagen mit vielen praktischen Fallbeispielen, Übersichten und Schaubildern, die zum besseren Verständnis der komplizierten Materie beitragen Beteiligung an Kapitalgesellschafte
Zum 01.01.2009 wurde eine 25%ige Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne eingeführt. Neben einem detaillierten Überblick über die neue Gesetzeslage unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich bereits erfolgten Gesetzesänderungen soll insbesondere über erste Erfahrungen und ausgewählte Zweifelsfragen sowie diverse Verwaltungsanweisungen informiert werden.
Gliederung
- Eckpunkte der Abgeltungsteuer
- Der Abgeltungsteuer unterliegende Erträge / Gewinne
- Bestandsschutz für vor dem 01.01.2009 erworbene Wertpapiere
- Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens im Privatvermögen
- Einführung eines Werbungskostenabzugsverbots
(erstmalige Anwendung, Übergangsregelung, Ausnahmen) - Verlustverrechnungsbeschränkungen (normale Verluste; Aktienverluste; Altverluste)
- Auswirkungen auf die Kapitalanlagen im Einzelnen
o Aktien / GmbH-Beteiligungen
o Sparguthaben, Festgelder, festverzinsliche Wertpapiere (ohne Finanzinnovationen)
o Finanzinnovationen
o (Vollrisiko-)Zertifikate
o Options- und Termingeschäfte
o Stillhalterprämien
o Veräußerung von Lebensversicherungsverträgen (Gebrauchtpolicen)
o Investmentfondsanteile (Fondsebene / Anlegerebene)
o Sonderregelungen für bestimmten Kapitalmaßnahmen (§ 20 Abs.4a EStG)
- Gestaltungsmöglichkeiten
o Stückzinsmodell (Regelungslücke bei Stückzinsen)
o Maßnahmen zur Rettung des Werbungskostenabzug
(z.B. bei kreditfinanzierten Kapitalanlagen)
o Vorteile der Fondsanlage im Vergleich zur Direktanlage
o Fondsgebundene Kapitallebens- und Rentenversicherungen
o Optimierung Verlustverrechnung / Anlagestrategien zur Hebung von Altverlusten
o alternative (abgeltungsteuerfreie) Anlagemöglichkeiten
- Sonstiges
o Ausdehnung des Kapitalertragsteuerabzugs
o Entgeltliche und unentgeltliche Depotüberträge
o Verlustverrechnungs- und Steuertöpfe
o Anrechnung ausländischer Quellensteuer
o Einbehalt der Kirchensteuer beim Steuerabzug
o Abstandnahmemöglichkeiten vom Kapitalertragsteuerabzug
(Freistellungsauftrag, NV-Bescheinigung, Freistellungserklärung BV)
o Ausgestaltung der Steuerbescheinigung (neues amtliches Muster / Erläuterungen)
o Neue Erträgnisaufstellungen
o Ausfüllen der Anlagen KAP, AUS und SO 2009
o Verbleibende Veranlagungsfälle (Pflicht- und Wahlveranlagungen)
o Gesetzliche Ausnahmen von der Abgeltungsteuer
(u.a. Zuordnung zu einer anderen Einkunftsart, nahe stehende Personen / Verwandtendarlehen, Gesellschafter-Darlehen, back-to-back-Finanzierungen, „begünstigte“ Lebensversicherungen)
o Antragsabhängige Befreiung von der Abgeltungsteuer bei Beteiligung an Kapitalgesellschaften
Zusätzliche Informationen
Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge